Was taugt das beste Regierungsprogramm, wenn die Mittel zu dessen Umsetzung fehlen? Nichts! Deswegen gilt das Etatrecht auch als „Königsrecht“ des Parlaments. Erst mit dem Recht, den Haushalt bis
ins Detail hinein zu beschließen und dessen Ausführung durch die Regierung zu überwachen, wird der Landtag zum machtvollen Vertreter des Wahlvolks.
Theoretisch funktioniert das alles bestens, allein mit der Praxis hapert es. In einer detailgenauen Auswertung für das Haushaltsjahr 2015 stellte der Landesrechnungshof fest, dass die Bindung der
Landesregierung an den Haushaltsplan durch legale Haushaltsinstrumente wie die Bildung von Verwaltungsbudgets und Rücklagen, Übertragbarkeiten, Deckungsfähigkeiten und Haushaltsvermerke
erheblich eingeschränkt ist.
So konnte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durch weitreichende Deckungsvermerke bis zu 96 Prozent seiner Gelder zwischen den einzelnen Ausgabenposten hin und her verschieben, ohne den Landtag zu fragen. Durch die Bildung von Rücklagen können diese Gelder zum Teil sogar in Folgejahre verschoben werden. Damit wird die Steuerungs- und Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung zwangsläufig eingeschränkt und der Haushaltsplan intransparent. Daran ändert sich auch im Entwurf zum
Doppelhaushalt 2019/2020 nichts.
Ein spezielles Instrument, um das Parlament auszubremsen, sind sogenannte „Globale Minderausgaben“ (GMA) für einzelne Ressorts. Diese stehen als Platzhalter für Haushaltskürzungen in den Einzelplänen.
Die Einsparungen müssen dann im laufenden Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden – wo genau, das entscheiden die Ministerien alleine. So täuscht der Landeshaushalt eine bessere Finanzausstattung vor als real gegeben. Da stehen dann zum Beispiel Gelder für die Altlastensanierung, Wirtschaftsförderung oder den Klimaschutz in der Planung. Ob die Gelder dann aber tatsächlich ausgegeben werden oder zur Abdeckung der GMA gestrichen werden, ist völlig ungewiss. Je höher die GMA ausfallen, umso mehr Kürzungen muss es geben. So sollen beispielsweise im Wirtschaftsministerium im nächsten Jahr 20,5 Millionen Euro, im Bereich Landwirtschaft und Umwelt 9,4 Millionen Euro und im Bereich Wissenschaft und Kultur 6 Millionen Euro unspezifisch eingespart werden.
Der Ehrlichkeit halber aber muss gesagt werden: Der Landtag hätte es alleine in der Hand, diese Praxis zu beenden. Dann aber müsste die Mehrheit politisch bestimmen, wo genau gekürzt werden soll. Dazu fehlt den Regierungsfraktionen aber offenkundig die Traute.