Alexander Fröhlich im Interview mit Axel Vogel
Der Grünen-Fraktionschef Axel Vogel fordert Zugriffsrecht des Rechnungshofes auf die Kammern.
Herr Vogel, nach der Verschwendungsaffäre bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und Untreueermittlungen gegen den Ex-Präsidenten haben Sie am Montagabend zu einem prominent besetzten Fachgespräch geladen. Es ging um die Frage, ob dem Landesrechnungshof (LRH) per Gesetz ein Prüfungsrecht über die Kammer eingeräumt werden sollte. Wie ist ihre Bilanz des Abends?
Zunächst ein großer Erkenntnisgewinn: In Brandenburg besteht bereits ein allgemeines Prüfrecht des Landesrechnungshofes über alle Kammern mit Ausnahme der Industrie- und Handelskammern. Deren Prüfung durch den Landesrechnungshof ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen per Landesgesetz ausgeschlossen. Der Landesrechnungshof wäre bei einer Gesetzesänderung willens und auch personell in der Lage, ein solches Prüfungsrecht qualifiziert mit Leben zu erfüllen.
Wie und was hätte in der Potsdamer IHK-Affäre durch ein Zugriffsrecht des Rechnungshofs verhindert werden können?
Im konkreten Einzelfall vermutlich wenig. Aber ein allgemeines Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes kann auf öffentlich-rechtliche Körperschaften ausgesprochen disziplinierend wirken und Fehlverhalten begrenzen. Die bundesweit erste Landesrechnungshof-Prüfung einer IHK in Bayern und die dort aufgedeckten Missstände haben in ganz Deutschland zu Änderungen in den Finanzstatuten vieler IHKs geführt. Wie auch in der Landesverwaltung könnte die jederzeit bestehende Möglichkeit, vom Landesrechnungshof überprüft zu werden, auch in den Gremien Brandenburger IHKs zu einer höheren Sensibilität in finanziellen Fragen führen und schlimme Entgleisungen verhindern.
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