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Landesrechnungshof soll Prüfungsrecht über Industrie- und Handelskammern bekommen

Der Landesrechnungshof (LRH) soll das Prüfungsrecht über die drei Industrie- und Handelskammern des Landes (IHK) eindeutig zugeschrieben bekommen; die entsprechende Ausnahmeregelung im IHK-Gesetz des Landes soll dafür gestrichen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag nun erneut eingebracht.

Nach den im Jahresbericht 2017 des Landesrechnungshofes dargelegten Prüfungsergebnissen der Handwerkskammern ist erkennbar, welch großen Erkenntnisgewinn Landesgesetzgeber und die Mitglieder der Kammern aus dem Prüfrecht des Landesrechnungshofes ziehen können. Um gleiches Recht für alle Kammern herzustellen muss die bisherige Ausnahmeregelung für die Industrie- und Handelskammern im IHK-Gesetz gestrichen werden.

„Im Gegensatz zu den Handwerkskammern, die dem Landesrechnungshof das Prüfungsrecht ohne Widerspruch zugestanden und an der Prüfung vorbildlich mitgewirkt haben, bezweifeln andere Kammern dieses Prüfrecht. Hierüber liegt der Landesrechnungshof auch mit den Industrie- und Handelskammern im Streit.

Derartige Streitfälle mit den IHK wurden in der Vergangenheit in anderen Bundesländern stets zugunsten der Landesrechnungshöfe der Länder entschieden. Um in Brandenburg langwierige Rechtsstreite zu vermeiden, zumindest aber zu verkürzen und damit neben dem Landesgesetzgeber auch den Mitgliedern der IHK die Chance einzuräumen evtl. Fehlentwicklungen baldmöglichst zu erkennen und soweit möglich Abhilfe zu schaffen, soll eine gesetzliche Klarstellung zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes auch über die IHK erfolgen. Die bisherige gesetzliche Ausnahme der Industrie- und Handelskammern vom Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes ist daher zu streichen“, sagte der Vorsitzende der Fraktion AXEL VOGEL.

Die Fraktion bringt deshalb einen Gesetzentwurf aus dem Februar 2014 in überarbeiteter Fassung erneut in den Landtag ein. Kurz vor der letzten Landtagswahl hatten alle anderen Fraktionen darauf verwiesen, dass vor einer Entscheidung über ein Prüfrecht des LRH über die IHK entsprechende Untersuchungen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der IHK-Potsdam abgewartet werden sollten, bevor sich der Landtag mit dem Thema befasst. Der Gesetzentwurf vom Februar 2014, der außer dem Prüfrecht des LRH über die IHK dem LRH auch ein Prüfrecht über die Kommunalfinanzen einräumen wollte, wurde in erster Lesung abgelehnt. Allerdings wurde seitens der Koalition in der Debatte Offenheit für die Einräumung eines LRH-Prüfrechts über die IHK signalisiert. Seitdem ist jedoch nichts geschehen.

Hintergrund ist hier auch eine bundesweite Debatte, die nach positiven Erfahrungen mit besagten Prüfrecht für den Landesrechnungshof (LRH) in Bayern begonnen hatte. Dynamik erhielt diese Diskussion durch die „Verschwendungsaffäre“ in der IHK Potsdam, die zum Rücktritt des Potsdamer IHK-Präsidenten und des Hauptgeschäftsführers führte.

„Auch die im Jahresbericht 2017 verzeichnete aktuelle Prüfung der Handwerkskammern in Brandenburg zeigt, wie sinnvoll und richtig das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes über die Kammern ist“, sagte AXEL VOGEL.

Generell erheben die Kammern für die Finanzierung ihrer Aufgaben Beiträge und Gebühren. Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft der einzelnen Berufsgruppen in der jeweiligen Kammer. Die Kammern unterliegen dabei dem Prinzip der Selbstverwaltung, was es ihnen ermöglicht, wesentliche Bestandteile ihres Handelns eigenverantwortlich zu regeln. Als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts entbindet sie das allerdings nicht von dem verantwortungsvollen Umgang mit Beiträgen und Gebühren von Pflichtmitgliedern.

Zudem unterstreiche die Erfahrung mit der derzeitigen Rechtsaufsicht über die IHK die Notwendigkeit der Gesetzesänderung, sagte AXEL VOGEL. Bundesweit sei durch einen ausgeprägten Postenwechsel zwischen den Kammern und den Wirtschaftsministerien der Länder personell eine starke Nähe zwischen den Kammern - als Objekt der Rechtsaufsicht - und den Wirtschaftsministerien, welche die Rechtsaufsicht ausüben sollen, zu beobachten. Ein Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2013, der die Rechtsaufsicht des Wirtschaftsministeriums über die Kammern prüfte, gipfelte in der Feststellung, dass die Aufsicht über sämtliche Kammern, ob über die der Handwerker oder der Architekten, unzureichend sei.

Zur Rechtslage: Nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) unterliegt die gesamte haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sonderbetriebe und Wirtschaftsvermögen der Prüfung durch den Landesrechnungshof. Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Brandenburg gehören auch die Kammern. Grundsätzlich können daher alle Kammern auch vom LRH geprüft werden (§ 111 Abs. 1 der LHO). Derzeit sind die IHK jedoch auf Grund einer Regelung im Gesetz zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in Brandenburg (AGIHKG) von dieser Prüfung ausgeschlossen. Diese Regelung will die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streichen.