Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten es für zwingend erforderlich, bereits vor 2020 eine Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Einen entsprechenden Antrag bringen sie in die Landtagssitzung in dieser Woche ein.
Einen solchen Gesetzentwurf hatten die beiden Fraktionen bereits 2010 auf den Weg gebracht. Damals und seitdem wurde von SPD und Linke argumentiert, man bräuchte dies nicht, da das Grundgesetz ohnehin ein Neuverschuldungsverbot ab 2020 vorschreibe und man bis dahin nicht gedenke neue Schulden aufzunehmen. Angesichts der außergewöhnlich guten Konjunktur mit jährlich über einer Milliarde Euro mehr Steuereinnahmen als noch im Jahr 2009, konnte diese Ankündigung bisher eingehalten werden. Seit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2015/16 und der damit verbundenen Einrichtung eines kreditfinanzierten Sondervermögens BER mit einem Volumen von über 409 Millionen Euro ist die versprochene Selbstverpflichtung von SPD und Linke obsolet. Brandenburg hat den Kurs der Haushaltskonsolidierung verlassen und ist trotz einer Rücklage von fast einer Milliarde Euro wieder in die Nettoneuverschuldung eingestiegen.
Kreditfinanzierte Sondervermögen werden mit den Regelungen der Schuldenbremse in Sachsen und im Bund explizit als Neuverschuldung untersagt. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten es daher auch in Brandenburg für zwingend notwendig, eine Schuldenbremse bereits vor dem Jahr 2020 in der Landesverfassung zu verankern und haben einen dementsprechenden Antrag erneut eingereicht. Der Antrag orientiert sich an der sächsischen Schuldenbremse, die seit 2014 in Kraft ist. Demnach ist eine Nettokreditaufnahme (auch über Sondervermögen) generell und ab sofort untersagt. Der Antrag definiert folgende Ausnahmen:
- Der Landtag kann bei erheblichen konjunkturellen Einbrüchen (3% weniger Steuereinnahmen als in den vorangegangenen 4 Jahren) mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine begrenzte Nettokreditaufnahme beschließen.
- Bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen kann mit der Mehrheit von 2/3 des Landtages ebenfalls vom Verbot der Nettokreditaufnahme abgewichen werden
Die BER-Finanzierung fällt in keiner Weise unter diese Ausnahmeregelungen.
Eine einseitige Übertragung von Ausgabenverpflichtungen/-verantwortungen auf die Kommunen zum Zwecke der Einhaltung der Schuldenbremse wird ebenfalls ausgeschlossen.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion INGO SENFTLEBEN sagte dazu: „Es ist die Pflicht der Politik, stets einer Verantwortung gegenüber der Zukunft gerecht zu werden. Das gilt ganz besonders für die Haushaltspolitik. Im 25. Jahr des Landes Brandenburg wäre daher eine Schuldenbremse gut geeignet, um künftig den Blick für nachfolgende Generationen zu schärfen.“
Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL sagte: „Die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung ist die Grundlage für eine nachhaltige Haushaltspolitik in Brandenburg. Durch die von uns vorgeschlagenen Anwendungsregeln wird sichergestellt, dass der Staat auch in Notsituationen und bei Konjunkturabschwächungen handlungsfähig bleibt. Die Verantwortung für das Feststellen von Ausnahmesituationen wird dem Parlament übertragen und bleibt nicht dem Belieben der Regierung überlassen.“
Hintergrund
2009 wurde die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Demnach dürfen die Länder ab 2020 keine Schulden mehr machen.
Viele Länder haben die Schuldenbremse auch in ihre Landesverfassungen übernommen (Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen).
Aktuelle Verschuldung des Landes Brandenburg: 18,3 Mrd. Euro. Dazu kommen rund 1,5 Mrd. Euro Schulden des Landeswohnungsbauvermögens und neu 409 Mio. Euro Kredite im Sondervermögen BER. Die Gesamtverschuldung beträgt demnach: 20,2 Mrd. Euro.
Mittlerweile bürgt das Land für BER-Kredite mit einem Volumen von knapp 1,3 Mrd. Euro (= 530 Euro pro Kopf)
409 Mio. Euro neue Kredite für Sondervermögen = 166 Euro neue Schulden pro Einwohner
Pro-Kopf-Verschuldung: rund 7.500 Euro (bei 18,3 Mrd. Euro); rund 8.200 Euro (bei 20,2 Mrd. Euro). Vgl. Sachsen = rund 2.000 Euro.