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Schallschutz verzögert sich

Im vergangenen Dezember wurde nach einem Jahr Wartezeit unser Antrag für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zusammen mit der Volksinitiative im Plenum behandelt. Zu unserem Bedauern fand der Wunsch eines erweiterten Nachtflugverbotes keine Mehrheit. Die Landtagsfraktionen von SPD und Linke begründeten ihre Ablehnung mit Wettbewerbsverzerrungen und einer notwendigen bundeseinheitlichen Regelung. Mit einem weiteren Entschließungsantrag haben wir diese Argumente aufgegriffen und gefordert, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative startet, um weitreichendere Nachtflugbegrenzungen im Luftverkehrsgesetz zu verankern. Doch selbst ihrer eigenen Forderung haben SPD und Linke im Plenum nicht mehrheitlich zustimmen können, so dass auch dieser Antrag abgelehnt wurde.

Streit über Schutzniveau

Im Januar lag der Fokus auf der Umsetzung des Schallschutzprogramms. Unsere Kleine Anfrage hat ergeben, dass die Landesregierung bereits seit Mai 2011 wusste, dass die Flughafengesellschaft als Berechnungsgrundlage für den Schallschutz ein unzureichendes Schutzniveau anwendet. Geändert hieran hat sich bisher aber nichts. Aktuell streiten sich das Infrastrukturministerium und die Flughafengesellschaft über das korrekte Schutzniveau, bei welchem es aber gar keinen Interpretationsspielraum gibt. Auf unsere Frage, wie viele der versandten Kostenerstattungsvereinbarungen fehlerhaft seien, haben wir bisher keine Antwort erhalten.

Schadensersatz bei Verzögerung

Die Umsetzung des Schallschutzprogramms kommt nur sehr schleppend voran. Insgesamt gibt es etwa 25.500 Antragsberechtigte. Bisher haben nur rund 1.000 Wohneinheiten Schallschutzvorrichtungen erhalten. Eine korrekte Umsetzung aller Schallschutzmaßnahmen bis zur Eröffnung des Flughafens Anfang Juni scheint kaum noch realisierbar. Deshalb hat unsere Fraktion in einem Antrag gefordert, dass eine unabhängige Koordinierungsstelle das Schallschutzprogramm vollzieht. Sollten bis zur Inbetriebnahme nicht alle Schallschutzmaßnahmen umgesetzt sein, fordern wir bis zum Zeitpunkt der Realisierung die Zahlung von Schadensersatz an die Betroffenen. Nur so lässt sich die Durchführung beschleunigen. Den Betrag sollen VertreterInnen der Bürgerinitiativen und der betroffenen Gemeinden aushandeln. Unser Antrag liegt beim zuständigen Ausschuss. Und unabhängig davon, wie die Diskussion zum Nachtflugverbot verläuft: Ohne abgeschlossene Schallschutzmaßnahmen darf auf keinen Fall zwischen 22 bis 6 Uhr geflogen werden.