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Schlichtungsstelle Schallschutz am BER gefordert

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Landessregierung aufgefordert, mit den anderen BER-Gesellschaftern über die Einsetzung einer 'Schlichtungsstelle Schallschutz' für betroffene BER-Anrainer zu verhandeln. Einen entsprechenden Antrag wird die Fraktion auf der nächsten Landtagssitzung stellen. Die Schlichtungsstelle soll in Streitfällen über die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen eingeschaltet werden können. Schlichtungsverfahren sollen von einem/einer BerufsrichterIn und zwei BeisitzerInnen geführt werden. Die Geschäftsführung für die Schlichtungsstelle soll vom Landesamt für Umweltschutz (LfU) übernommen werden.

Der Sonderausschuss BER des Brandenburger Landtages hat sich in zwei auf einander folgenden Sitzungen mit der Umsetzung des passiven Schallschutzes durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH befasst. In einer dazu durchgeführten Anhörung wurden betroffene Anwohner, die beteiligten Ingenieurbüros und die Flughafengesellschaft zu insgesamt fünf konkreten Fällen gehört. Es wurde deutlich, dass die Probleme vielfältig sind und in der Region zu großem Unmut geführt haben. In den vorgetragenen Fällen konnte jedoch oft eine Lösung gefunden werden.

Probleme zwischen einem Unternehmen und betroffenen Anliegern findet man auch im Bereich der Bergbaufolgeschäden. Hier hat sich das Instrument der Schlichtungsstelle erfolgreich bewährt. Mit der „Schlichtungsstelle Bergschaden“ wird zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen Bergschadensbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren eine sachgerechte Hilfe angeboten. Eine mit Kostenrisiken verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche soll damit möglichst vermieden werden. Die Verfahren der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW verlaufen nicht nur schneller als Gerichtsverfahren, sondern sind auch sehr erfolgreich. In etwa 90 Prozent der Schlichtungen konnte eine Einigung erzielt werden.

Dies ist auch für die durch Fluglärm betroffenen BER-Anlieger unser Ziel. Derzeit ist von ihnen kaum jemand in der Lage, vor Gericht ein kostenintensives Verfahren gegen die Flughafen Berlin-Brandenburg (FBB) GmbH durchzustehen. Auch den Gesellschaftern der FBB GmbH muss an einer möglichst einvernehmlichen Lösung bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen gelegen sein.

Nur baulich umgesetzter Schallschutz kann die vorhandenen Gesundheitsrisiken durch Fluglärm senken. Derzeit werden in der Schallschutzstatistik des Flughafens jedoch fast ausschließlich finanziell entschädigte Fälle als 'umgesetzt' geführt. Von den etwa 12.600 Anspruchsberechtigten im Tagschutzgebiet galten im Januar 2017 10.931 Fälle als „abgearbeitet“. 5.663 Berechtigte werden nur finanziell entschädigt. Von den restlichen 4.870 Fällen, in denen Gebäude mit Schallschutzmaßnahmen ausgestattet werden sollen, waren tatsächlich erst 118 realisiert. Wenn es nicht gelingt, hier zu einer signifikanten Änderung zu kommen, wird die Bevölkerung der Anrainerkommunen nicht vor Fluglärm geschützt. Das aber muss oberstes Ziel der Flughafenpolitik in Brandenburg sein.

Für die Arbeit einer solchen Schlichtungsstelle hat es sich bewährt, dass jeweils ein Berufsrichter und zwei Beisitzer die Schlichtungsverfahren führen. Die Schlichtungsstelle soll mit einfacher Mehrheit entscheiden. Einen Beisitzer soll der Antragsteller aus einer von den Interessenvertretungen der Betroffenen aufgestellten Liste auswählen können. Der andere Beisitzer kann von der FBB benannt werden. Die Schlichtungsstelle soll zur näheren Prüfung der Angelegenheit und auf Kosten der FBB GmbH Sachverständige hinzuziehen können und muss daher auch über entsprechende Sachmittel verfügen.