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BBI: Schutz der Nachtruhe hat Vorrang

„Schlaf, Kindchen, schlaf! Am Himmel ziehn die Schaf! Geht es nach den gültigen BBI-Plänen, dürfte ein seliger Schlaf vielen Kindern in den frühen Nacht- und Morgenstunden nicht mehr vergönnt sein, da über hundert Flieger durch den nächtlichen Himmel ziehen sollen.

Für den Großflughafen BBI in Schönefeld wurde 2009 für die Zeit von 22 bis Mitternacht und von 5 Uhr bis 6 Uhr eine durchschnittliche Anzahl von 77 Flügen genehmigt, in Spitzennächten sogar über hundert. Diese Nachtflugregelung hat für viel Protest gesorgt. Der Planergänzungsbeschluss wird von mehreren Anrainergemeinden vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt. Eine Entscheidung wird im September 2011 erwartet.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Dezember 2010 den Antrag „Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22 Uhr bis 6 Uhr sichern“ eingebracht. Der Antrag fand auch über unsere Fraktion hinaus Unterstützung: Einzelne Abgeordnete anderer Fraktionen schlossen sich dem Antrag an – eine ungewöhnliche Allianz. Der Antrag wurde einstimmig in die Ausschüsse überwiesen.

Anhörung belegt Gesundheitsgefährdung

Anfang April kam es so zur größten Anhörung in der Geschichte des Landtags, der Hunderte von Bürgerinnen und Bürgern folgten. Der renommierte Mediziner Prof. Eberhard Greiser trug eindrucksvoll die Ergebnisse seiner Studien zu nächtlichem Fluglärm vor. Die nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen reichen von einer signifikanten Zunahme von Herz- und Kreislauferkrankungen, über erhöhtes Brustkrebsrisiko bis hin zu einer Zunahme psychischer Erkrankungen. Der Nachweis für die Notwendigkeit der Nachtflüge für einen wirtschaftlichen Flughafenbetrieb wurde dagegen nicht erbracht.

Zudem muss der Gesundheitsschutz der AnwohnerInnen deutlich höher gewichtet werden als das Interesse der Flughafengesellschaften an einer maximalen Auslastung. Die Entscheidung für den Standort Schönefeld war politisch motiviert. Die Eigentümer der Flughafengesellschaft – Berlin, Brandenburg und der Bund – müssen nun auch die Beschränkungen dieses Standorts inmitten dicht besiedelten Gebiets in Kauf nehmen.

Einflussmöglichkeiten des Landes

Dem Land bleiben zwei Möglichkeiten, Einfluss auf die Nachtflugregelung zu nehmen: Einerseits ist das Land Brandenburg mit 37 Prozent an der Flughafengesellschaft beteiligt und kann daher als Antragstellerin bei der Planungsbehörde eine Beschränkung der Flüge auf die Tageszeit bewirken.

Andererseits kann das Land mit der formellen Begründung, dass von der Ursprungsplanung nun voraussichtlich stark abgewichen wird, darauf hinwirken, den Planergänzungsbeschluss zurückzunehmen.

Fazit: An dem von uns geforderten Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr führt kein Weg vorbei.