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Foto: Seema Mehta/Fraktion

Viel Lärm - und keine Lösung

Demo vor dem Landtag gegen eine dritte Startbahn am BER am 14.1.2015

Chaos-Baustelle BER: Auch knapp fünf Jahre nach dem ursprünglichen Eröffnungstermin ist kein Fertigstellungstermin in Sicht. Immer neue Probleme verzögern das Projekt.

2016 hat der Landesrechnungshof einen umfangreichen Bericht zum Handeln der Landesregierung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg FBB vorgelegt. Erst auf unseren Antrag hin wurden Bericht und Ausschussberatung öffentlich.So wurde bekannt, welche gravierenden Fehleinschätzungen dem Projekt BER zum Verhängnis wurden. Die Grundprobleme:

Die PolitikerInnen im Aufsichtsrat hatten weder die erforderliche Qualifikation, noch verfügten sie über ausreichende Zeitkapazitäten. Die Gesellschafterversammlung wurde ihrer herausgehobenen Stellung nicht gerecht. Die Freistellung des Aufsichtsrates von Regressforderungen basierte laut Rechnungshof auf einem zweifelhaften Gutachten. Unsere Anträge, die Haftungsprüfung erneut durchzuführen, wurden von Rot-Rot dennoch wiederholt abgelehnt.

Vom „weltbesten Schallschutz“ bleibt nichts über

So gut wie keine Bewegung gibt es bei der Umsetzung des Schallschutzes für die Betroffenen. Die FBB versucht mit aller Gewalt, die Kosten für den Lärmschutz nach, unten zu drücken. Sie agiert wie eine Überbaubehörde, stellt Baugenehmigungen in Frage und erklärt Wohnraum zu Nebenräumen ohne Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Statt der vielfach gewünschten Außendämmung werden raumklimatisch unbefriedigende Innendämmungen vorgegeben, die zudem die Räume verkleinern. Der Großteil der Hauptbetroffenen wird mit Entschädigungszahlungen abgespeist, die keinen ausreichenden Schallschutz gewährleisten.

Hinzu kommt, dass ein von den Flughafengemeinden beauftragtes Gutachten des Fraunhofer Instituts für Bauphysik zahlreiche Mängel bei der Berechnung von Schallschutzmaßnahmen fand. Bei einer vom Sonderausschuss BER veranlassten Stichprobenkontrolle des Schallschutzprogramms fand der beauftragte Gutachter im Durchschnitt etwa drei Fehler pro untersuchtem Gebäude. Dennoch konnte sich die Mehrheit im Sonderausschuss nicht entschließen, diesen Sachverhalt als systematischen Fehler zu bewerten. Das ist mehr als misslich - denn erst auf Basis einer solchen Feststellung kann die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) aufsichtsrechtlich tätig werden und die FBB anweisen, das Verfahren zu ändern.

„Unabhängig von der Forderung nach angemessener Umsetzung des Lärmschutzprogrammes haben wir ein Gesetz zur Errichtung eines Fluglärmschutzfonds erarbeitet“, sagt unser Fraktionsvorsitzender Axel Vogel. „Damit sollen betroffene AnwohnerInnen in besonderen Härtefällen, die vom Planfeststellungsbeschluss nicht abgedeckt sind, eine Entschädigung erhalten. Die Finanzierung könnte über eine zusätzliche Lärmabgabe der Fluggesellschaften erfolgen.“

Weitere Umweltprobleme

Aber nicht nur Fluglärm ist ein Umweltproblem. Fliegen ist die klimaschädlichste Art, sich fortzubewegen. Der angekündigte massive Ausbau der Abfertigungskapazitäten in Schönefeld ist daher nicht nur für die vom Fluglärm Betroffenen eine Katastrophe, sondern auch für das Klima. Noch weitgehend unerforscht sind die gesundheitlichen Auswirkungen des von Flugzeugtriebwerken ausgestoßenen Ultrafeinstaubes. Die von uns geforderte unabhängige Messung dieser Umweltgifte wurde vom Landtag ebenfalls abgelehnt.