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Volksbegehren Nachtflugverbot - ein basisdemokratischer Erfolg

Foto: mr.elch / photocase.com

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag begrüßt den Ausgang des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot am Flughafen BER. Wir gratulieren den Initiatoren und den ehrenamtlichen Unterstützern des Volksbegehrens, deren Initiative und Tatkraft zum Erfolg des Volksbegehren geführt haben, und den über 106.000 UnterzeichnerInnen, durch deren Unterschrift die Umsetzung eines weitreichenden Nachtflugverbots am Flughafen BER einen großen Schritt vorangekommen ist.

Das im Volksbegehren geforderte weitreichende Nachtflugverbot am BER in der Zeit von 22 bis 6 Uhr wird als zentrale Forderung von unserer Fraktion uneingeschränkt geteilt. Bisher werden durch den Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI" Flüge lediglich zwischen 24 und 5 Uhr untersagt. Wir sind der Auffassung, dass allen Bürgerinnen und Bürgern – schon aus gesundheitlichen Gründen - mindestens acht Stunden Nachtruhe zugestanden werden muss. Diese Forderung haben wir bereits im Dezember 2010 mit einem Antrag für ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr in das Plenum eingebracht. Im April 2011 fand dazu eine Anhörung in drei Fachausschüssen statt, die uns in unserer Ablehnung nächtlicher Flüge weiter bestärkte. Die rot-roten Landtagsfraktionen haben unseren Antrag mehrheitlich mit der Begründung abgelehnt, dass ein derartiges Nachtflugverbot zu Wettbewerbs-verzerrungen führen würde und man dies einheitlich auf Bundesebene regeln müsse. Mit einem weiteren Antrag haben wir deshalb die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten, um weitergehende Nachtflugbegrenzungen im Luftverkehrsgesetz zu verankern. Doch wurde auch dieser Antrag von SPD und LINKE nicht mitgetragen.

Partei und Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich von Beginn der Volksabstimmung für ein Nachtflugverbot an für die Annahme dieser Forderung ausgesprochen. Die in dem Volksbegehren auch erhobene Forderung, nächtliche Flugbewegungen insbesondere im Charter- und Pauschalreiseverkehr auch an anderen Standorten durchführen zu können, sehen wir hingegen kritisch. Der dafür notwendige Ausbau von Regionalflughäfen würde nicht nur weitere Kosten für die öffentliche Hand, sondern auch eine noch weitgehendere Verlärmung des Landes mit sich bringen. Berlin und Brandenburg haben mit dem BER in absehbarer Zeit einen Flughafen, der ausreichen wird, um den Mobilitätsbedarf der Region zu decken. Eine deutliche Steigerung der Flugbewegungen in der Region ist aus gesundheits- und umweltpolitischen Gründen nicht wünschenswert, eine stärkere Verlagerung vor allem von innerdeutschen Flügen auf schnelle Bahnverbindungen dringend anzustreben.

Im Rahmen der parlamentarischen Befassung mit dem Volksbegehren werden wir uns für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot einsetzen. Gleichzeitig wollen wir ausschließen, dass Brandenburger Regionalflughäfen für die Abwicklung des nationalen und internationalen Flugverkehrs ausgebaut werden können.

Der Erfolg des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot ist auch ein Erfolg der direkten Demokratie. Es ist das erste Volksbegehren in Brandenburg, für das die erforderlichen 80.000 Unterschriften zustande gekommen sind. Dies dürfte auch der Absenkung unverhältnismäßig hoher Hürden beim Volksbegehren bzw. den verbesserten Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, wie beispielsweise der Beteiligung per Briefwahl und der Verlängerung der Eintragungsfrist von vier auf sechs Monate, durch die Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes geschuldet sein. Unsere Fraktion war treibende Kraft bei der Novelle des Volksabstimmungsgesetzes, konnte sich mit vielen Forderungen, wie beispielsweise der Möglichkeit der Straßensammlung beim Volksbegehren jedoch nicht durchsetzen. Die Stärkung direktdemokratischer Mitwirkungsrechte im Land bleibt für uns aber weiter ein vordringliches Thema.

Im Verlauf des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot zeichnete sich zudem ab, dass die Umsetzung der neuen Möglichkeiten beim Volksbegehren regional sehr unterschiedlich genutzt und stark von der Mitwirkungsbereitschaft der kommunalen Verwaltungen abhängt. Dies werden wir weiter beobachten und gegebenenfalls auf parlamentarischem Wege thematisieren.