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Polizeiauto Foto: Foto von Markus Spiske von Pexels

Polizeibeauftragtenstelle: Für eine bürger*innennähere Polizei

Der Polizei hat als Trägerin des Gewaltmonopols eine ganz sensible Rolle in der Demokratie. Deshalb steht die Arbeit der Polizei immer wieder im Zentrum kontroverser Diskussionen. Ob bei einfachen Personenkontrollen oder beim aktuellen Corona-Demonstrationsgeschehen, die Verantwortung bei der Anwendung umfangreicher Befugnisse ist groß. Das gilt auch für den Landtag, der seiner Rolle bei der Kontrolle der exekutiven Gewalt wie auch seiner Verantwortung gegenüber Bediensteten in der Polizei gerecht werden muss. Deshalb haben wir diese Woche einen Gesetzentwurf diese Woche eingebracht, damit Bürger*innen, Polizist*innen und der Landtag eine unabhängige Ansprechperson haben.

Wir stärken mit diesem Gesetz die parlamentarische Begleitung und Kontrolle der Polizei. Der unabhängige Blick von außen kann deutlich dazu beitragen, das Vertrauen in die Polizei zu stärken.
Marie Schäffer

Was macht die oder der Polizeibeauftragte genau?

Sie*er wird als unabhängige Stelle beim Landtag angesiedelt, von diesem gewählt und mit einigen Mitarbeiter*innen ausgestattet. Sie wird aufgrund von namentlichen oder anonymen Beschwerden oder Eingaben von Bürger*innen, von Polizeibediensteten, im Auftrag des Landtags oder aus eigenem Entschluss heraus tätig. Niemandem darf ein Nachteil daraus entstehen, dass er oder sie sich an die Beauftragte wendet. Dabei kann sie auf umfangreiche Befugnisse zurückgreifen: Neben dem Recht auf Akteneinsicht besteht ein Befragungsrecht gegenüber Bürger*innen sowie Bediensteten der Polizei, ein Betretungsrecht für Dienststellen und das Recht auf Anwesenheit auch bei Großlagen.

In einem Jahresbericht oder anlassbezogenen Sonderberichten werden dem Landtag die gewonnenen Erkenntnisse vorgelegt. Außerdem können dem Innenministerium bzw. der Polizei gegenüber Empfehlungen und förmliche Beanstandungen ausgesprochen werden. Als unabhängige Mittlerin kann die Stelle auch direkten Gesprächen zwischen Bürger*innen und Polizei Raum geben und diese moderieren. Denn viele Anliegen bedürfen nicht der Bemühung der Justiz, sondern einer guten Aussprache. So soll das Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Polizei weiter verbessert werden. Der*dem Beauftragten steht ein Rederecht im Landtagsplenum sowie im Innenausschuss zu. Sie*er wird mit ihren Beiträgen, ihren Erkenntnissen und ihren Berichten die Debatten zur Polizeiarbeit in Brandenburg stärken.

Wie es jetzt weitergeht

Die Diskussionen in der Koalition waren intensiv und haben Zeit in Anspruch genommen. Mit ihrem Ergebnis, das über das Verhandlungsergebnis im Koalitionsvertrag noch hinausgeht, sind wir sehr zufrieden. Nun gilt es, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter zu beraten und Verbände und Betroffene dazu anzuhören. Anschließend werden wir uns auf die Suche nach einer geeigneten Person machen, die diese Aufgabe ausfüllen und sich dabei Anerkennung und Vertrauen sowohl bei der Polizei wie auch bei Bürgerinnen und Bürgern erarbeiten kann.