Die Verfassung und die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sehen die Möglichkeit direktdemokratischer Entscheidungen vor. Wofür wir bereits bei den Koalitionsverhandlungen gekämpft hatten, haben wir nun umgesetzt: Wir stärken direktdemokratische Verfahren. Sie führen zu einer lebendigeren Demokratie und Gesellschaft.
Ausgangspunkt war, dass die Anwendung von direktdemokratischen Verfahren wie der Unterschriftensammlung häufig vor praktischen Hürden steht. So findet die rechtliche Prüfung von Bürger*innenbegehren erst nach dem Sammeln von Unterschriften statt. Laut "Mehr Demokratie e.V." sind in den Jahren 2015 bis 2019 alleine 16 von 33 Bürger*innenbegehren an der rechtlichen Unzulässigkeit gescheitert. Das erzeugt großen Frust.
Wir haben deshalb im Landtag einen Antrag verabschiedet, um die demokratische Teilhabe zu erleichtern. So soll die Zulässigkeit von Bürger*innenbegehren bereits zu Beginn der Unterschriftensammlung rechtlich geprüft werden.
Um die demokratische Teilhabe weiter zu stärken, haben wir zudem die Landesregierung beauftragt, Online-Eintragungen prüfen lassen. Zwar befinden sich die Kommunen bei der Schaffung der erforderlichen technischen Infrastruktur noch am Anfang, jedoch müssen sie im Zuge des Online-Zugangsgesetzes ohnehin viele Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren.
Mit unserem Antrag vereinfachen wir den Prozess der Bürger*innnenbegehren, vermeiden damit Frust und stärken die direkte Demokratie und unser lebendiges Gemeinwesen.