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Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit legt die Landesregierung kurz der vor der Landtagswahl ein umfangreiches Gesetzeswerk vor, mit dem 15 Einzelgesetzes und 2 Verordnungen geändert werden sollen, um den Kommunen mehr und bessere Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit zu geben. Die wesentlichen und meisten Änderungen betreffen deshalb das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKGBbg).

Unsere Fraktion begrüßt den Grundgedanken des Gesetzentwurfes: Der demografische Wandel, sinkende EinwohnerInnenzahlen, fallende Finanzzuweisungen und steigende Anforderungen an die öffentliche Infrastruktur stellen die Kommunen – vor allem in den berlinfernen Regionen vor große Herausforderungen. Den Kommunen hier mehr Handlungsspielraum und neue Instrumente bei der interkommunalen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel durch eine interkommunale Anstalt öffentlichen Rechts, zu geben, unterstützen wir. Aber bei einigen Regelungen, die die Landesregierung vorschlägt, müssen wir noch mal genau hinschauen, ob hier nicht ein Einfallstor für die Privatisierung öffentlicher Leistungen geöffnet wird, oder ob andere Änderungen nicht gegen das verfassungsmäßige Recht der kommunalen Selbstverwaltung verstoßen.

Im Innenaussschuss wurde bereits eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf vereinbart, die am 10.4.2014 stattfinden wird.

>> Gesetzentwurf als PDF-Datei

>> Rede von Ursula Nonnemacher