Die Justizbehörden des Landes Brandenburg stehen seit Monaten massiv unter verschärfter Beobachtung. Über alle Fraktionsgrenzen hinweg besteht inzwischen Einigkeit, dass der Personalbedarf in der Justiz nicht gedeckt ist. Weitere Maßnahmen neben einer Personalerhöhung sind bisher kaum Gegenstand der politischen Debatte. Mit einem '7-Punkte-Plan zur Stärkung der Justiz' will die bündnisgrüne Fraktion eine langfristig arbeitsfähige Justiz mit motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleisten.
„Die Landesregierung hat zwar erste Schritte zur Beseitigung der bestehenden Mängel in der Justiz unternommen, geht dabei jedoch zu zaghaft vor. Innovative Ansätze lassen sich in den geplanten Maßnahmen des Justizministeriums nicht erkennen. Unter den derzeitigen Verhältnissen leiden nicht nur die Streitparteien, sondern vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Benjamin Raschke.
Zu den Hauptforderungen des Plans zählen die Modernisierung der Ausbildungs- und Arbeitsstrukturen und eine Aufstockung des Personalkörpers der Justizbehörden. Zusätzliche Stellen in der Richter- und Staatsanwaltschaft forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2019/2020. Weitere Vorschläge sind die Übertragung von richterlichen Aufgaben auf Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher sowie Änderungen der Bundesgesetzgebung zur Entlastung der Justiz.
Benjamin Raschke: „Ende 2017 waren knapp 119.000 Verfahren an den brandenburgischen Gerichten anhängig. Zusammen mit den Verfahrenslaufzeiten, die teilweise bis zu fünf Monate über dem Bundesdurchschnitt liegen, verdeutlicht diese Zahl die hohe Arbeitsbelastung von Richter- und Staatsanwaltschaft und ihrer Geschäftsstellen. Hier gilt es dringend gegenzusteuern. Dies bedeutet neben der notwendigen Einstellung zusätzlichen Personals auch, Prioritäten zu setzen. Die Verfolgung von Bagatelldelikten wie `Schwarzfahren´ kostet viel Zeit und Geld, obwohl die Verfahren regelmäßig eingestellt werden. Gemeinsam mit anderen Bundesländern wie Berlin soll sich Brandenburg im Bundesrat dafür einsetzen, diese Delikte zu entkriminalisieren.
Die Richterinnen und Richter sollten zukünftig wieder mehr Zeit für wichtige und komplexe Strafverfahren haben. Deshalb wäre es auch sinnvoll, einen Studiengang für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etwa an der Justizakademie in Königs Wusterhausen einzurichten, um ihnen nach Ende der Ausbildung Tätigkeiten zu übertragen, die derzeit noch von der Richterschaft wahrgenommen werden. Hierzu zählt zum Beispiel die Ernennung von Testamentsvollstreckern.“