Nach zahlreichen Bränden mit tausenden verendeten Tieren fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, die Brandschutzstandards für Ställe zu erhöhen. „Die Rettung von Tier und Mensch im Brandfall ist zwar erklärtes Ziel der Brandenburgischen Brandordnung, doch in der Realität wird dem nicht Rechnung getragen“, kritisierte der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Benjamin Raschke. Er verwies dabei auf die Antwort einer parlamentarischen Anfrage seiner Fraktion, wonach es allein in den vergangenen drei Jahren in Brandenburg zu 11 Stallbränden gekommen ist.
Dabei verendeten 2016 knapp 600 Mastschweine, knapp 120 Sauen mit Ferkeln und 300 Hühner. 2017 kamen 2.600 Sauen und 6.000 Küken bei Bränden ums Leben, 2018 waren es 27.000 Küken (s. Drucksache 6/10503).
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert deshalb
einen Mindeststandard für Brandschutzkonzepte für große Tierhaltungsanlagen festzulegen (etwa durch eine Rechtsverordnung), der sich an dem Regelstandard der Region Hannover orientiert, und dabei die Akteure des Tierschutzes, der tierhaltenden Betriebe und der Feuerwehr zu beteiligen. Dieser umfasst u.a. automatische Brandmeldeanlagen, nach außen aufschlagende Fluchttüren und Rettungspferche.
- zu prüfen, wie der Mindeststandard auch in mittelgroßen Betrieben, in denen bislang keine Brandschutzkonzepte vorgeschrieben sind, umgesetzt werden kann;
- die Errichtung von Offenställen vor dem Hintergrund des Brandschutzes zu fördern.
Hintergrund
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) schreibt in § 14 vor, dass „bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie eine Entrauchung von Räumen und wirksame Löscharbeiten möglich“ sein müssen. Bislang müssen nur für große Tierhaltungsanlagen ab 1.600 m² Brandschutzkonzepte vorgelegt werden.