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Kastenstandhaltung: Rechtswidrige Zustände beenden - Einstieg in die Gruppenhaltung von Sauen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag will, dass die Landesregierung schnell für rechtmäßige Zustände in allen Brandenburger Schweinezuchtbetrieben sorgt. In einem Antrag, den die Fraktion zur kommenden Januar-Sitzung des Landtages stellt, fordert sie die Landesregierung auf, mit einem Erlass an die unteren Veterinärbehörden sicherzustellen, dass Zuchtsauen endlich in ausreichend breiten Kastenständen untergebracht werden. „Mit dem Kastenstandurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg sind bereits im November 2015 zwingende Vorgaben an die Haltung von Sauen in Kastenständen definiert worden. Durch die Bestätigung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht ist es rechtskräftig und bundesweit zu beachten. Das Urteil muss also auch in Brandenburg unverzüglich und flächendeckend umgesetzt werden“, sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion BENJAMIN RASCHKE.

„Wie ich den Antworten der Landesregierung auf unsere kleinen Anfragen zur Kastenstandhaltung entnehme, gibt es in Brandenburg offenbar Betriebe, in denen die Haltungsbedingungen nicht dem geltenden Recht entsprechen. Deshalb stellen wir den Antrag, die Haltung in zu schmalen Kastenständen zu beenden, in denen Schweine unter tierquälerischen Bedingungen gehalten werden.“

BENJAMIN RASCHKE kritisierte die Haltung in Kastenständen – unabhängig von ihrer Breite – als längst überholtes System. Die Schweinezuchtunternehmen müssten die Veränderungserfordernisse durch das OVG-Urteil zum Anlass nehmen, zukünftig ganz auf Kastenstände zu verzichten. „Wir wissen, dass Schweine ein hohes Maß an Sozialkompetenz und -verhalten zeigen. Im Kastenstand aber können sie ihr artgemäßes Verhalten, etwa Mutter-Kind-Kontakte, keineswegs ausleben. Damit werden Kastenstände auch den zunehmend ethischen Ansprüchen der Gesellschaft an die Tierhaltung in keiner Weise gerecht. Sauen stehen in Deutschland durchschnittlich ein Drittel des Jahres im Kastenstand. Und das, obwohl die Praxis längst zeigt, dass Kastenstandhaltung nicht notwendig ist, um Ferkelverluste zu vermeiden“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag ein Ausstiegsprogramm aus der Kastenstandhaltung von Sauen mit einem konkreten Zeitplan. „Die Landesregierung muss praxistaugliche Lösungen der Gruppenhaltung von Sauen fördern und finanziell unterstützen. Schließlich sieht auch der Entwurf des Tierschutzplans des Landes Brandenburg, der im Dezember 2017 veröffentlicht wurde, langfristig einen Verzicht auf Kastenstände vor.“

Hintergrund: Mit dem Urteil zur Breite von Kastenständen in der Schweinehaltung des OVG Magdeburg (sogenanntes Kastenstandurteil) vom 24.11.2015 und der Nichtzulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurden § 24 Abs. 4 Nr. 2 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) im Detail ausgelegt und damit zwingende Vorgaben an die Haltung von Sauen in einem Kastenstand definiert. Das Urteil stellt eine letztinstanzliche und rechtskräftige Entscheidung dar, die bundesweit zu beachten ist.

Dem Urteil zufolge müssen Sauen jederzeit eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einnehmen können. Diese Vorgabe erfüllen nur solche Kastenstände, deren Breite mindestens dem Stockmaß - Höhe des Tieres von der höchsten Stelle des Rückens bis zum Boden - des darin untergebrachten Schweins entspricht oder Kastenstände, welche dem Tier die Möglichkeit eröffnen, die Gliedmaßen ohne Behinderung in die beiden benachbarten leeren Kastenstände durchzustecken. Infolge des Kastenstandurteils wurden durch die Überwachungsbehörden 70 Betriebe in Brandenburg überprüft, von denen 11 ihre Sauen in nicht ausreichend breiten Kastenstände hielten (Stand: Januar 2016) und damit gegen das Urteil des OVG Magdeburg verstießen (vgl. Drucksache 6/5907).