Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht in die Sommerferien gelegt werden. „Nach unserer Kenntnis gibt es Erwägungen, den 24.7.2016 als den letzten möglichen Termin für einen Volksentscheid in Betracht zu ziehen“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER. „Es kann doch wohl nicht ernsthaft erwogen werden, den ersten von den Bürgerinnen und Bürgern selbst erwirkten Volksentscheid in die Ferienzeit zu legen, wo viele bereits verreist sind.“ Die Sommerferien in Brandenburg beginnen in diesem Jahr am 21. Juli. Lehnt die Landtagsmehrheit das erfolgreiche Volksbegehren ab, sodass es zum Volksentscheid kommt, müsse der Termin dafür spätestens an einem der beiden Wochenenden vor den Ferien, also am 10. oder 17. Juli stattfinden, forderte die Abgeordnete.
URSULA NONNEMACHER kritisierte auch die Umsetzung des Volksbegehrens durch die zuständigen Behörden und forderte Nachbesserungen für künftige Volksbegehren. So habe ihre Fraktion Hinweise erhalten, dass Anträge auf Briefeintragung teils in überfüllten Posteingängen oder in Spamordnern von E-Mail-Programmen landeten. Stellen zur Bearbeitung der Anträge waren danach wegen Krankheit oder Urlaub teilweise nicht besetzt, Eintragungsscheine durften 2 Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist nicht mehr beantragt werden. Auch bei den Öffnungszeiten kam es zu Komplikationen: So gab es Berichte, wonach in Cottbus nur ein Eintragungsraum zur Verfügung stand, an bloß zweieinhalb Tagen pro Woche.
Die Volksbegehrensverfahrensverordnung schreibe jedoch vor, dass in den Kommunen mindestens ein Eintragungsraum zu den üblichen Arbeitszeiten bereitgehalten werden und den Unterstützern des Volksbegehrens die Ausübung ihres Rechtes erleichtert werden muss. „Ich sehe hier einen klaren Verstoß gegen diese Regelung,“ sagte URSULA NONNEMACHER.
Fragen werfe auch der Umstand auf, dass es beim Briefeintrag zu so vielen ungültigen Stimmabgaben gekommen ist. „Wenn man bedenkt, dass es allein im Landkreis Barnim bei 7074 abgegebenen Stimmen 326 ungültige Stimmen gab und hiervon 197 auf ungültige Briefeintragungen zurückzuführen sind, sollte man den Gründen hierfür nachgehen“, sagte URSULA NONNEMACHER. Hinzu kamen massive Einschränkungen für die Initiatoren des Volksbegehrens bei der Plakatierung. „Das Volksbegehren startete am 15. Juli 2015. Aber erst im November 2015, nachdem unsere Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßengesetzes einbrachte, wonach Plakatwerbung für Volksbegehren und Bürgerbegehren durch die Kommunen während der gesamten Dauer der Eintragungsfrist zu genehmigen ist, reagierte die Landesregierung mit einer entsprechenden untergesetzlichen Allgemeinverfügung.“
„All diese Beispiele verdeutlichen, welche Steine der direkten Demokratie in Brandenburg derzeit noch in den Weg gelegt werden“, sagte URSULA NONNEMACHER. Sie erinnerte daran, dass Volksbegehren genau wie Wahlen Verfassungsrang haben. „Folglich müssen die Behörden alles tun, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Mitbestimmungsrechte auch wahrnehmen können.“
„Wir erneuern daher unsere Forderung nach der Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung auf der Straße, so wie es derzeit auch bei Volksinitiativen erlaubt ist. Mit der Möglichkeit des Briefeintrags hat unsere Fraktion bei der Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes 2011 einen Kompromiss ausgehandelt, weil wir uns mit unserer Forderung nach einer freien Unterschriftensammlung nicht durchsetzen konnten. Auch im März 2015, als wir unser Anliegen erneut mit einem Gesetzentwurf einbrachten, war Rot-Rot nicht bereit, hier weiter zu gehen. Nun muss die Regierungskoalition zumindest sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Brief- und Amtseintragung gut wahrnehmen können.“
Der Briefeintrag habe bei den Volksbegehren für ein Nachtflugverbot und gegen die Massentierhaltung enormen Zuspruch erfahren. Beim Volksbegehren für ein Nachtflugverbot wurden 27,6 Prozent der Einträge per Briefwahl abgegeben, beim Volksbegehren gegen die Massentierhaltung sogar 48 Prozent. „Das illustriert doch, welche Hürde die Eintragung in Dutzenden von Kilometern entfernt liegenden Ämtern weiterhin darstellt.“
Es müsse gewährleistet sein, dass Anträge auf Briefeintragung sorgfältig und zügig bearbeitet werden, Briefwahlunterlagen bis zum Ende der gesetzlichen Fristen beantragt werden dürfen und Eintragungsräume an allen Werktagen zu den üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung stehen, sagte die Abgeordnete. Nach dem Volksabstimmungsgesetz gebe es hierzu sogar eine Weisungsbefugnis des Landeswahlleiters. Zudem sollten die Regelungen im Volksabstimmungsgesetz und in der Volksbegehrensverfahrensverordnung dahingehend überprüft werden, ob das Verfahren der Briefeintragung erleichtert werden kann. Zum Beispiel müssen derzeit für die Briefeintragung zwei separate Unterschriften geleistet werden – eine zur Unterstützung des Volksbegehrens und eine zur Versicherung an Eides statt. Nach Informationen ihrer Fraktion sei ein Grund für viele ungültige Briefeintragungen, dass versehentlich keine zwei Unterschrift geleistet wurden.