Brandenburg bekommt als eines der ersten deutschen Bundesländer einen Tierschutzplan. Das klingt zunächst nach einem Erfolg im Kampf um artgerechtere Tierhaltung und BürgerInnenbeteiligung. Denn 104.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger hatten zuvor mit ihrer Unterschrift gegen Riesenställe und für mehr Tierwohl gestimmt. Als Konsequenz aus dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung des Aktionsbündnisses Agrarwende beauftragte der Landtag die rot-rote Landesregierung damit, unter Beteiligung von Interessensverbänden und WissenschaftlerInnen einen Tierschutzplan zu erarbeiten.
Dieser wurde im Dezember 2017 offiziell übergeben und soll nun auch umgesetzt werden. Der Tierschutzplan stellt zwar nicht das Ende der industriellen Tierhaltung dar, ist aber ein wichtiger Schritt. Er enthält 131 mehr oder weniger konkrete Maßnahmenvorschläge, um die Haltung von Schweinen, Masthühnern & Co. zu verbessern. Aus unserer Sicht sind einige davon nicht weitreichend genug, etwa rund um die Putenhaltung. Andere, beispielsweise zu Demonstrationsbetrieben, stellen eine wirkliche Weiterentwicklung dar. Was sich mit Sicherheit sagen lässt: Zahlreiche Ehrenamtliche und Hauptamtliche haben tolle Arbeit geleistet. Ihre Mühe hat sich schon deshalb gelohnt, weil sich Tier- und UmweltschützerInnen, LandwirtInnen und die Agrarindustrie aufeinander zubewegt haben.
Aus bündnisgrüner Sicht krankt der Plan vor allem an den von Umweltminister Vogelsänger (SPD) gesetzten Rahmenbedingungen. Zum einen hat der Umweltminister erst extrem spät ein Konsortium beauftragt, das den Erstellungsprozess rund um den Plan moderieren und koordinieren sollte. So blieben nur wenige Monate, um die fruchtbare Diskussion zwischen Berufsstand und Zivilgesellschaft, Ministerium und Beteiligten, die sich in anderen Bundesländern über Jahre entwickeln konnte, nachzuholen. Viel Druck und wenig Zeit: Das merkt man dem Resultat leider an.
Vor allem sehen wir die Gefahr, dass die rot-rote Regierungskoalition die Umsetzung des Plans bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinauszögert. Bis Ende 2018 will sie sich Zeit nehmen, um ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Die Umsetzung käme dann vielleicht in der Sommerpause 2019 – und schwupp, wäre die Legislaturperiode vorbei und der Plan verschwände in der Schublade. Außerdem ist die Finanzierung bis jetzt komplett ungeklärt. Bis Herbst 2018 müsste sie aber feststehen, um noch in den Doppelhaushalt 2019/20 einfließen zu können.
Der Plan darf kein bloßer „Empfehlungskatalog“ (O-Ton Minister Vogelsänger) bleiben, sondern muss zu konkreten Verbesserungen beim Tierwohl und beim Umwelt- und Gesundheitsschutz führen. Wir werden die Umsetzung des Tierschutzplans weiter mit voller Kraft unterstützen, zum Beispiel mit Änderungsanträgen im Haushalt.