Pressegespräch
Der Fraktionsvorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion Axel Vogel hat die rot-rote Landesregierung aufgefordert, den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat in Brandenburg wirksam zu reduzieren. „Wenn Verbraucherschutzministerin Tack die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt, muss sie sich als ersten Schritt für ein vorsorgliches Glyphosatverbot zur Reifebeschleunigung (Sikkation) auf Landesebene stark machen“, sagte AXEL VOGEL. „Solange der Bundesgesetzgeber keine Vorgaben macht, kann das Land nach § 14 Pflanzenschutzgesetz durch Rechtsverordnung eigene Regelungen treffen.“
Mehrere Untersuchungen, u.a. vom BUND und der Universität Leipzig hatten ergeben, dass sich in Urinproben von Großstädtern Glyphosat nachweisen lässt. Auch die Zeitschrift Ökotest hatte in 14 von 20 Proben von Mehl, Haferflocken und Backwaren Glyphosatrückstände feststellen können. Insbesondere die Ausbringung von Glyphosat kurz vor der Ernte steht im Verdacht, für diese Rückstände verantwortlich zu sein. Das Gesundheitsrisiko von Glyphosat insbesondere im Zusammenhang mit beigemischten Zusatzstoffen ist noch nicht abschließend geklärt. Bei hohen Konzentrationen steht Glyphosat jedoch im Verdacht, das Risiko für Fehlgeburten und Krebserkrankungen zu erhöhen. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Einsatz von Glyphosat gesundheitsschädigend ist. Aus dem Vorsorgeprinzip heraus fordern wir, dass mindestens der Glyphosateinsatz zur Reifebeschleunigung in Brandenburg beendet wird“, sagte AXEL VOGEL.
Auch im brandenburgischen Handel müssen nach Auffassung der bündnisgrünen Landtagsfraktion Glyphosatprodukte aus den Regalen verschwinden. „Solange Glyphosat noch nicht vom Bund verboten ist, sollten auf ein derart bedenkliches Mittel nur Personen mit Sachkundeausweis Zugriff haben“, sagte AXEL VOGEL.
Auch die von der Landtagsfraktion zusammen mit dem BUND durchgeführte Pestizidbeprobung von Brandenburger Kleingewässern in der Agrarlandschaft hatte kürzlich ergeben, dass in 11 von 14 beprobten Gewässern Rückstände von Glyhosat und seinen Abbauprodukten nachgewiesen werden konnte. Das Pflanzenschutzgesetz sieht bereits heute vor, das Pflanzenschutzmittel nicht in unmittelbarer Nähe von Gewässern angewandt werden dürfen. „Die Praxis beim Einsatz von Pestiziden zeigt uns, dass hier dringend nachgesteuert werden muss, beispielsweise durch mehr Kontrollen und bessere Schulungen der LandnutzerInnen.“
Der Abgeordnete kündigte an, zu Beginn des kommenden Jahres einen Antrag zur Reduzierung des Pestizideinsatzes in Brandenburg in das Parlament einzubringen.
Pressekontakt: Tobias Arbinger 0176 10113443