Die Kraniche sind gen Süden gezogen, die Aufregung hat sich gelegt. Doch bevor die Rückkehr der majestätischen Vögel im Frühjahr die Diskussion um den Abschuss von Kranichen wieder beflügelt – hier auf ein Wort: Der Tanz der Kraniche und das Konzert der Graugänse, die Balz der Großtrappen oder das Heulen der Wölfe – Brandenburgs faszinierender Artenreichtum ist nicht nur ein Beweis für intakte Landschaftsräume, sondern zieht Naturinteressierte von Nah und Fern an. Und sorgt damit auch für eine erfolgreiche Entwicklung im Naturtourismus. Doch wenn beispielsweise Biber Deiche zerstören oder Kormorane Teichwirtschaften räubern, dann müssen Kompromisse gefunden werden. Tiere zu entnehmen oder zu töten kann aber nur allerletztes Mittel sein – so wie es das deutsche Artenschutzrecht bisher schon vorsieht.
Jetzt hat der Bauernpräsident und SPD-Abgeordnete Udo Folgart mit der Überlegung, auch auf den Feldern äsende Kraniche abzuschießen oder Entschädigungen zu ermöglichen, den Bogen überspannt. Schließlich erhalten unsere LandwirtInnen jährlich 370 Mio. € Direktzahlungen, die auch an europäische Vogelschutzregeln gebunden sind! Die geschützten Tiere bedienen sich kaum an stehenden Maisbeständen, sondern auf abgeernteten Feldern. Nur wenn diese von den Agrarbetrieben zu schnell umgebrochen werden und dann keine Nahrung mehr bieten, weichen die Vögel auf frische Saat aus.
Kraniche nennt man die Vögel des Glücks. Ich freue mich schon jetzt auf ihre Rückkehr und das begeisternde Naturschauspiel im Frühjahr!