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Änderung des ÖPNV-Gesetzes

In zweiter Lesung ist das vierte Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen worden. Dazu unser verkehrspolitische Sprecher Michael Jungclaus:

„Dass der öffentliche Personennahverkehr bei SPD und Linke keine Priorität hat, zeigt ja schon der alljährliche Haushaltsplan des Infrastrukturministeriums, der keinerlei planmäßige Landesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr vorsieht. Und bei den sogenannten Regionalisierungsmittel, die wir vom Bund erhalten, sind Sie dann noch nicht einmal so fair, die jährliche Steigerung von derzeit 1,5 Prozent an die Kommunen weiterzureichen. Da wurde im bisherigen ÖPNV-Gesetz eine fixe Geldsumme festgelegt und dabei wir es auch bleiben.“

Er rechnet vor: „Nach sieben Jahren sollen die kommunalen Aufgabenträger nun gerade einmal 2,4 Prozent mehr Geld erhalten – klägliche 0,3 Prozent pro Jahr – also noch nicht einmal Inflationsausgleich, das ist geradezu lächerlich! Die kommunalen Aufgabenträger werden so gezwungen, Mittel, die eigentlich für Investitionen gedacht sind, für Betriebskosten einzusetzen. Gleichzeitig gibt es aber durchaus erheblichen Investitionsbedarf. Es existiert beispielsweise die gesetzliche Vorschrift, bis zum Jahr 2022 eine vollkommene Barrierefreiheit auch für die Fahrzeuge herzustellen.“

>> Gesetzentwurf als PDF-Datei

>> Rede von Michael Jungclaus