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Mieten müssen bezahlbar sein!

Die derzeitig gültigen Regeln zur Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung laufen zum 31. Dezember 2020 aus: Dabei sieht die Kappungsgrenzenverordnung vor, dass in bestehenden Mietverhältnissen die Mieten innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent erhöht werden dürfen. Die Mietpreisbregrenzungsverordnung – auch als „Mietpreisbremse“ bekannt – legt darüber hinaus fest, dass bei einer Neuvermietung die Miete maximal zehn Prozent höher sein darf als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat ein Gutachten beauftragt, auf dessen Grundlage bekannt gegeben wurde, dass die Verordnungen in etwas veränderter Form im Februar und März 2021 fortgeführt werden und rückwirkend gelten sollen. In jedem Fall hat das auch eine präventive Wirkung zur Folge, da Mieten nicht kurzfristig bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnungen erhöht werden können.

Für diese Entscheidung war zwar nicht der Ausschuss im Landtag oder das Parlament direkt verantwortlich, allerdings haben wir Bündnisgrüne uns am 08. Oktober und am 11. Dezember dieses Jahres im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung mit der Dringlichkeit der Frage befasst. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es nötig und sinnvoll ist, die Verordnungen zu erweitern und begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Landesregierung plant, die Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung fortzuführen.

Das ist ein wichtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter im Land Brandenburg. Gerade im berlinnahen Raum wie Potsdam, Kleinmachnow, aber auch Blankenfelde steigen die Mieten nach wie vor und Wohnraum wird knapper. Dem müssen wir als Land entgegenwirken – mit Mitteln wie diesen Verordnungen, aber auch durch soziale Wohnraumförderung.

Zusätzlich zu den Verordnungen müssen wir aber noch mehr tun, um dem starken Wohnungsdruck zu begegnen und die Rechte von Mieter*innen weitreichend zu schützen. Wir haben im aktuellen Haushalt für das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) eine Erhöhung des Landeswohnungsbauvermögens vorgesehen, um rund 700 neue Mietwohnungen in Brandenburg zu fördern.

Die neuen Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnungen sind eine gute Nachricht – aber uns Bündnisgrünen reicht das noch lange nicht. Unsere Fraktion wird sich weiterhin im Parlament für politische Lösungen einsetzen, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle zu sichern.