Die Heime der Haasenburg GmbH haben Kinder und Jugendliche in der geschlossenen Unterbringung erniedrigt, gegen die Kinderrechte und Auflagen des Landesjugendamtes verstoßen. In den Heimen herrschte eine systematische latente Kindswohlgefährdung. Viele Kinder und Jugendliche kamen aus der 1. Phase (rote Phase) nicht heraus, in der von ihnen völlige Unterordnung abverlangt wurde. Die Aufsicht der entsendenden Jugendämter, des lokal zuständigen Jugendamtes, des Landesjugendamtes und des Jugendministeriums (MBJS) hat versagt. Dem
Landesjugendamt wird Untätigkeit und zu große Nähe zur Haasenburg GmbH vorgeworfen. Es gibt derzeit kein wissenschaftliches Alternativkonzept zur GU.
Haasenburg GmbH: ursprünglich drei Standorte für Kinderheime in Neuendorf, Jessern und Müncheberg. Hier waren im Juni 2013 56 geschlossene und 58 offene Plätze genehmigt. Gegründet von einem ehemaligen Arzt aus der Psychiatrie in Lübben. Im Juni 2013 hat die Tageszeitung (taz) massive Vorwürfe gegenüber den Heimen der Haasenburg GmbH veröffentlicht. Die Kinder würden bei sogenannten Anti-Aggressionsmaßnahmen auf Fixierliegen festgeschnallt und waren weiteren Erniedrigungen ausgesetzt. Die Heime der Haasenburg GmbH haben viele Plätze, auf den Kinder und Jugendliche geschlossen untergebracht werden können. Dafür muss eine Genehmigung durch ein Gericht vorliegen. Diese Genehmigung verpflichtet jedoch nicht zur geschlossenen Unterbringung.
Schon vorher hat sich ein Bericht des Fernsehmagazins frontal21 mit den wirtschaftlichen Methoden der Haasenburg GmbH befasst und ähnliche Vorwürfe aufgeworfen. Marie Luise von Halem hat bereits im Frühjahr 2012 eine erste kleine Anfrage zum Themenkomplex Haasenburg gestellt. Nachdem immer mehr Vorwürfe durch die Presse zutage gefördert wurden, hat das MBJS eine unabhängige Expertenkommission eingerichtet, die in kurzer Zeit sich sehr intensiv mit den drei Heimen der Haasenburg GmbH befasst hat. Während der Untersuchungszeit hat das Ministerium einen Belegungsstopp für die Haasenburg-Heime verhängt.
Die Kommission hat Ende Oktober 2013 ihren Bericht abgegeben, in dem sie zwar nicht die Schließung gefordert, jedoch drastische Maßnahmen (Alarmknopf für alle Jugendlichen) empfohlen hat. In dem Bericht wurde auch die mangelnde Aufsicht aller Beteiligten (auch des Landesjugendamtes und des MBJS) angeprangert. Nach diesem Bericht hat das Ministerium die Schließung der Haasenburg- Heime angekündigt. Die Schließung ist zum Ende des Jahres 2013 erfolgt. Vorher waren alle Kinder und Jugendlichen durch die zuständigen Jugendämter abgezogen und in anderen Heimen untergebracht worden.
Nach der Vorlage des Berichtes hat der Jugendausschuss des Landtages 40 Fragen an das Ministerium gestellt, darunter viele zur Aufarbeitung im Ministerium und Landesjugendamt selbst. Eine erste Antwort auf die Fragen im Dezember war mehr als unbefriedigend. Die angeblich detaillierte Beantwortung im Februar erbrachte, dass niemand dienstrechtliche Konsequenzen befürchten müsse. Keiner habe gegen seine Dienstpflichten verstoßen. Wer aber die politische Verantwortung für die Missstände trägt, blieb offen.
Die juristische Auseinandersetzung über die Schließung der Heime ist bislang noch ungeklärt (März 2014). Das Oberverwaltungsgericht hat einen Vergleich ins Spiel gebracht. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt in 70 Fällen gegen die Haasenburg GmbH oder gegen deren Bediensteten.
Das will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1. Schließung der Heime der Haasenburg GmbH
2. Eine unabhängige und durch die Abgeordneten mitgetragene Untersuchung der Abläufe und Fehler im Landesjugendamt und im MBJS
3. Keine größere Konzentration von geschlossenen Plätzen an einem Standort mehr
4. Entwicklung von Alternativen zur Geschlossenen Unterbringung
5. Verbesserte Ausstattung der Heimaufsicht im MBJS