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Inklusion

Gemeinsames Lernen von Anfang an – kein Kind zurücklassen

Lange hat die Brandenburger Landesregierung das Thema Inklusion ignoriert. Erst Bildungsministerin Martina Münch hat 2011 dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei ist ihr allerdings ein schwerer Fehler unterlaufen:

Sie hat das Jahr 2019 als Schließungsdatum für die Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale & soziale Entwicklung ausgegeben. Statt den überrumpelten Eltern und Lehrenden einen Fahrplan zur Umsetzung einer Inklusionsstrategie vorzulegen, nahm Ministerin Münch das Schließungsdatum wieder zurück. Trotz Runder Tische und wissenschaftlicher Beiräte der Landesregierung gibt es bis heute nur einen schwammigen Maßnahmenkatalog und gerade mal ein Pilotschulprojekt, dessen Erweiterung auf alle Grundschulen erst für 2015 angekündigt und dann wieder zurück genommen wurde. Auch die schon angekündigte Umsetzung der Inklusion ins Schulgesetz wurde wieder zurückgezogen.

Mit der Annahme der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Dezember 2008 im Bundestag und Bundesrat hat sich Deutschland – und damit auch Brandenburg – verpflichtet, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und Diskriminierung zu verhindern. Um mögliche Wege für einen Umbau des Brandenburger Schulsystems aufzuzeigen, haben wir ein Gutachten beim Berliner Erziehungswissenschaftler Prof. Ulf Preuss-Lausitz in Auftrag gegeben. Die inklusive Schule – so das Ergebnis der Studie – braucht nach der Umstellungsphase nicht mehr Mittel als das heutige Schulsystem. Die Gelder, die jetzt für die noch bestehenden Förderschulen mit lern- und körperbehinderten Kindern ausgegeben werden, müssen allerdings in mindestens gleicher Höhe in die inklusive Schule fließen.

Zudem muss in allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften das Recht jedes Kindes auf inklusive Bildung verankert werden. Dies haben wir jedoch erfolglos im Landtag beantragt. Nur so könnte Verlässlichkeit für all diejenigen Schulen und Beteiligten hergestellt werden, die sich bereits auf den Weg gemacht haben. Und der Landesregierung läuft die Zeit davon: Im Herbst 2014 wechseln die ersten Kinder der Inklusions-Pilotgrundschulen auf die – in Sachen Inklusion noch völlig unvorbereitete – Oberschule.

So wie die Landesregierung agiert, zerstört sie das Vertrauen in das Projekt Inklusion!

Unsere weitere Schlussfolgerung aus der Studie ist, dass in Zukunft Unterstützung besser gebündelt und zugunsten einer individuellen und kontinuierlichen Förderdiagnose für alle Kinder auf die Feststellungsdiagnostik im Bereich der Förderschwerpunkte Lesen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache verzichtet wird. Die personellen und finanziellen Ressourcen für diese Förderbereiche werden pauschal an die Schulen verteilt, die damit für alle Kinder individuelle Förderung durch multiprofessionelle Teams, also Sonderpädagogen, Psychologen, Mediziner, Logopäden usw., anbieten.

Für die jetzigen Lehrkräfte muss ein groß angelegtes „Fortbildungsprogramm Inklusion“ konzipiert werden. Künftige LehrerInnen müssen außerdem durch inklusionspädagogische Studieninhalte besser vorbereitet werden. Bei diesem Umbauprozess ist es für unsere Fraktion prioritär, alle Beteiligten angemessen einzubinden.

Das will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1. Inklusion verbindlich im Schulgesetz festschreiben.

2. Einen Fahrplan, wie Inklusion in allen Schulformen und Schulstufen umgesetzt werden kann.

3. Mehr Lehrkräfte im Umstellungsprozess und Fortbildungen zum Thema Inklusion für alle Lehrkräfte.