Die Kammern erheben für die Finanzierung ihrer Aufgaben Beiträge und Gebühren. Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft der einzelnen Berufsgruppen in der jeweiligen Kammer. Sie unterliegen dabei dem Prinzip der Selbstverwaltung und regeln daher wesentliche Bestandteile ihres Handelns eigenverantwortlich. Als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts entbindet sie das allerdings nicht von dem verantwortungsvollen Umgang mit Beiträgen und Gebühren von Pflichtmitgliedern.
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.09.2009 ist geklärt, dass dem Landesrechnungshof ein Überprüfungsrecht der Kammern übertragen werden kann. Die jüngsten Beispiele und Beschwerden aus Potsdam lassen vermuten, dass es auch in Brandenburg sinnvoll sein könnte, den Landesrechnungshof mit der Prüfung der IHK zu beauftragen.
Wir luden daher zu einem Fachgespräch mit VertreterInnen der Kammern und des Landesrechnungshofes sowie UnternehmerInnen ein.
Während der Landesrechnungshof das Ansinnen der Prüfung der Industrie- und Handelskammern unterstützte, sah man das auf Seiten der IHK grundsätzlich anders. Die Wirtschaft könne sich sehr gut selber kontrollieren und außerdem sei der Landesrechnungshof fachlich und personell der Aufgabe nicht gewachsen, hieß es. Der Landesrechnungshof hingegen begründete seine Haltung mit dem Argument der Gleichbehandlung aller Kammern (nur die IHK wird nicht vom Landesrechnungshof geprüft) und mit dem Umstand, dass der noch bestehende „prüfungsfreie Zustand“ im Bereich der IHKen, die ja als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts Teil der öffentlichen Verwaltung des Landes sind, beendet werden müsse.
Kai Boeddinghaus vom Bundesverband der freien Kammern e. V. nannte vor allem Demokratiedefizite und mangelnde Transparenz in der IHK als Argument für eine Prüfung durch ein unabhängiges Gremium wie den Landesrechnungshof. Der stellvertretende Präsident der Brandenburger Architektenkammer, Andreas Rieger, befürwortete eine Kammerprüfung mit dem Argument der Qualitätskontrolle.
VertreterInnen aus dem Sächsischen Landtag, wo der dortige Landesrechnungshof gerade eine umfangreiche Kammerprüfung durchgeführt hatte, berichtete von den Anmerkungen des Rechnungshofes, die die Notwendigkeit einer solchen Prüfung ebenfalls unterstrich. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Prüfung auch der IHK durch den Landesrechnungshof geboten und sinnvoll erscheint. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird daher einen entsprechenden Antrag ins Plenum einbringen.
Impressionen von der Veranstaltung (4 Fotos)
Programm
17.00 Uhr Begrüßung durch Axel Vogel, MdL
Inputreferate und Diskussion mit
• Dr. Ulrich Müller, Präsident der IHK Ostbrandenburg
• Klaus Aha, Präsident der IHK Cottbus
• Hans-Jürgen Klees, Direktor des Landesrechnungshofs Brandenburg
• Réne Tausch, Mitglied der IHK Vollversammlung Potsdam und freier Unternehmer
• Andreas Rieger, Vize-Präsident der Brandenburgischen Architektenkammer
• Dr. Markus Beyersdorff, Parlamentarischer Berater für Haushalt und Finanzen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag