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30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg - Eine starke Verbraucherpolitik ist wichtiger denn je!

Antrag „30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg - Eine starke Verbraucherpolitik ist wichtiger denn je!“ herunterladen (PDF, 216 KB)

Begründung:

Verbraucherschutz ist heute wichtiger denn je. Er ist durch neue oder immer wichtiger werdende Bereiche, wie die Digitalisierung, den Datenschutz oder die Regeln des Kapitalmarktes komplizierter und umfassender geworden. Die vom Land geförderte Verbraucherzentrale versetzt Bürgerinnen und Bürger in die Lage, eigenverantwortlich kompetente Entscheidungen zu treffen. Verbraucherschutz ist eine die gesamte Gesellschaft umfassende Aufgabe. Es gilt dabei für Brandenburg, auf den Erfahrungen der letzten 30 Jahre aufzubauen und sich zugleich den neuen Herausforderungen zu stellen.

Es ist zu begrüßen, dass die Schulen gemäß des neuen Rahmenlehrplans für die Klassen 1 bis 10 verpflichtet sind, das übergreifende Thema Verbraucherbildung in ihrem Curriculum zu verankern und fächerübergreifend zu unterrichten. Damit ist die Verbraucherbildung Teil aller Unterrichtsfächer und hat einen besonderen Stellenwert in der Schule erhalten. Die Umsetzung in den Schulen ist weiterhin konstruktiv zu begleiten.

In Zeiten der Corona-Krise ist der Schutz der Verbraucherrechte zu wahren, auch wenn er sicherlich abzuwägen ist mit anderen gewünschten politischen Zielen. In jedem Fall kommt dem Verbraucherschutz die Rolle zu, den Menschen auch in der Krise durch das Dickicht von Handels- und Dienstleistungsangeboten zu helfen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Insbesondere im Hinblick auf einen „coronabedingten“, massenweisen Ausfall von Veranstaltungen, Flügen und Reisen brauchen die Brandenburgerinnen und Brandenburger dringend Klarheit. Die Planungen der Bundesregierung gehen in die Richtung, dass es Veranstaltern von Konzerten und Veranstaltungen erlaubt werden soll, den Menschen zunächst bis Ende 2021 Gutscheine zu erstatten statt Geld. Dadurch sollen die betroffenen Unterneh-men vor drohender Insolvenz geschützt werden. Berücksichtigt werden muss aber auch, dass es Menschen gibt, die in der Corona-Krise arbeitslos geworden sind oder mit wenig Kurzarbeitergeld auskommen müssen. Diese brauchen womöglich dringend die Rückzahlung in Form von Geld. Für sie müssen klar definierte Härtefallregelungen greifen. Gleich-zeitig muss es bei einer Verschiebung der Corona-Kosten auf diejenigen, die Karten für Konzerte und Veranstaltungen gekauft haben, eine umfassende Insolvenzsicherung des Staates geben. Ansonsten könnte es zu großen Akzeptanzproblemen der Gutscheinlösung in der Bevölkerung kommen. Außerdem würden die Menschen dann im Falle einer Insolvenz der betroffenen Unternehmen nicht nur keine Leistung erhalten, sondern auch noch auf den Kosten sitzen bleiben.

Im Hinblick auf die Erstattung von Flug- oder Reisebuchungen hat die Europäische Kom-mission eine verpflichtende Gutscheinregelung abgelehnt. Hier soll es weiterhin eine Erstattung des gezahlten Geldes bzw. die freiwillige Annahme von Gutscheinen geben. Auf Flugunternehmen und Reiseveranstalter kommen hier kurzfristig enorme Rückzahlungskosten zu, so dass ein Hilfsfonds der Bundesregierung, der perspektivisch wieder durch die Unternehmen aufgefüllt wird, hilfreich wäre.