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Ausweitung des Brandenburgischen Landärzteprogramms

Antrag „Ausweitung des Brandenburgischen Landärzteprogramms“ herunterladen (PDF, 201 KB)

Der Landtag stellt fest:

Brandenburg braucht junge Ärztinnen und Ärzte. Deshalb wurde in Kooperation des Gesundheitsministeriums mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg am 1. Juli 2019 ein Landärzteprogramm gestartet, um insbesondere junge, engagierte Medizinerinnen und Mediziner über ein Stipendien-, Weiterbildungs- und Marketingprogramm, für Brandenburg zu gewinnen.

Mit dem Landärzteprogramm legt die Landesregierung ein besonderes Programm auf, um dem Ärztemangel im ländlichen Raum wirksam zu begegnen. Das Programm hat eine Laufzeit von 75 Monaten. In dieser Zeit bekommen Medizinstudierende ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.000 Euro bzw. ein Co-Stipendium in Höhe von 500 Euro pro Monat. Dafür verpflichten sie sich dazu, nach der Facharztweiterbildung mindestens 5 Jahre in einer ländlichen Region Brandenburgs, in der ambulanten Versorgung als Landarzt tätig zu sein.

Der Landtag Brandenburg begrüßt die Einführung eines Brandenburgischen Stipendiums für Medizinstudierende. Das Landärztestipendium ist eine gute Investition für die ärztliche Versorgung im Land, besonders im ländlichen Raum, und ein weiterer Baustein, um die Gesundheitsversorgung auch zukünftig sicherzustellen.

Bisher sind nur Studierende der Humanmedizin, welche an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, antragsberechtigt. Dadurch sind deutsche Studierende der Humanmedizin in EU-Ländern nicht antragsberechtigt. Das wollen wir ändern.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. zu prüfen, inwieweit das Landärzteprogramm auch für Studierende der Humanmedizin in EU-Ländern ausgeweitet werden kann und

2. die Förderrichtlinie entsprechend für diesen Adressatenkreis zu öffnen.

Begründung:

Der Landtag unterstützt die Bemühungen der Landesregierung, dem zunehmenden Ärztemangel, insbesondere in den ländlichen Regionen zu begegnen und den Bedarf an Ärztinnen und Ärzten im Land zu decken.

Sinn und Zweck der Förderrichtlinie ist, die wohnortnahe medizinische Versorgung in ländlichen Regionen im Land Brandenburg flächendeckend und nachhaltig sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund soll Studierenden der Humanmedizin, egal ob sie in Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten studieren, eine entsprechende Förderung gewährt werden. Da diese Gruppe von Studierenden nicht von vornherein von einer Förderung ausgeschlossen werden soll, soll die Förderrichtlinie um Hochschulen im EU-Gebiet erweitert werden.