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Entschließungsantrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Kinder und Jugendliche stärken - KiEZe, Jugendbildungsstätten als außerschulische Lernorte unterstützen

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Der Landtag stellt fest:

Jugendbildungsstätten sowie Kinder- und Jugenderholungszentren (KiEZe) schaffen als außerschulische Lernorte den Raum für Begegnungen und Zusammenkünfte. Sie vermitteln politische und kulturelle Bildung, befördern soziales Lernen und Teilhabe und initiieren vielfältige Aktivitäten von kleinen Projekten in ländlichen Regionen über bundesweite Austauschformate bis hin zu internationalen Partnerschaften. Kurzum: Jugendbildungsstätten und KiEZe stiften Gemeinschaft. Sie sind elementarer Bestandteil der Kinder- und Jugendbildungsinfrastruktur im Land Brandenburg.

Wie viele andere Bereiche sind die Jugendbildungsstätten und KiEZe von den notwendigen Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen infolge der Ausbreitung des Coronavirus massiv betroffen. Die Schließung von Jugendeinrichtungen und Begegnungsstätten, der Ausfall von Ferienlagern und Jugendfahrten sowie pandemiebedingte Absagen von Angeboten, die nicht nur für Kinder und Jugendliche wichtig, sondern insbesondere für die Existenzsicherung essenziell sind, stellen die Einrichtungsträger vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund hat das Land Brandenburg frühzeitig im Jahr 2020 umfassende Unterstützungsmaßnahmen in Form von Überbrückungshilfen aufgelegt, die im weiteren Verlauf zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert wurden. Zugleich flossen die im Landesjugendplan veranschlagten Finanzmittel für die Einrichtungsträger unbürokratisch weiter, um Arbeitsplätze in der Kinder- und Jugendarbeit zu sichern und deren Bestand zu erhalten.

Darüber hinaus hat auch der Bund mit einem KfW-Sonderprogramm im Umfang von 1 Milliarde Euro für die Jahre 2020 und 2021 unterstützende Maßnahmen unter anderem zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kinder- und Jugendarbeit beschlossen.

Zum heutigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen effektiv den Be-stand der Kinder- und Jugend(bildungs)infrastruktur im Land Brandenburg sichern konnten. Gleichwohl bleibt die wirtschaftliche Situation für die Einrichtungsträger angesichts des un-vorhersehbaren Pandemiegeschehens und Einnahmeausfällen im laufenden Jahr auch im

Hinblick auf das Jahr 2021 ungewiss und erschwert zusätzlich erforderliche Sanierungsmaßnahmen bei den Kinder- und Jugenderholungszentren.

Der Landtag möge beschließen:

In Anbetracht der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen für Jugendbildungseinrichtungen und KiEZe bekräftigt der Landtag die Notwendigkeit, die zur Bestandssicherung dieser Einrichtungen erforderlichen Maßnahmen bei Bedarf und in Abhängigkeit von der Entwicklung des Pandemiegeschehens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch im kommenden Jahr fortzuführen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. zu prüfen, wie bei erneuten coronabedingten Einschränkungen infolge einer verstärkten Pandemieentwicklung die zur Existenzsicherung erforderliche finanzielle Unterstützung für bedürftige Einrichtungsträger in der Kinder- und Jugendarbeit auch im Jahr 2021 möglichst unbürokratisch gewährt werden kann;

2. die für das Jahr 2021 im Landesjugendplan veranschlagten Finanzmittel bei erneuten coronabedingten Einnahmeausfällen den Einrichtungsträgern in der Kinder- und Jugendarbeit auch weiterhin flexibel nach ggf. entsprechend angepasster Maßnahmenpla-nung auszureichen;

3. die Einrichtungsträger in der Kinder- und Jugendarbeit bei der Antragsstellung auf Einnahmeausfälle über das KfW-Sonderprogramm des Bundes zu unterstützen;

4. den Sanierungsbedarf bei den KiEZe zu ermitteln und dem zuständigen Ausschuss hier-über bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 zu berichten, um auf der Grundlage dieses Berichtes Maßnahmen für weitere Schritte abzuleiten.