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Entschließungsantrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz - BbgKomNotG)

Antrag „Entschließungsantrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz - BbgKomNotG)“ herunterladen (PDF, 208 KB)

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird gebeten,

1. dem Ausschuss für Inneres und Kommunales bis zum 15. Juni 2020 über die Erfahrungen zur Anwendung der im kommunalen Notlagegesetz eingeräumten Möglichkeiten zu berichten,

2. eine Prognose darüber vorzulegen, welche finanziellen Auswirkungen die Corona-Pandemie sowie die getroffenen Maßnahmen auf die Kommunen im Land haben,

3. dem Landtag bis Mitte Mai 2020 eine Übersicht vorzulegen, welche Verzögerungen von gesetzlichen Verfahren, Besetzungen oder Fristen im Zusammenhang mit den zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen bisher aufgefallen sind oder angezeigt wurden,

4. grundsätzlich zu prüfen, welcher landesrechtliche Regelungs- bzw. Änderungsbedarf im Hinblick auf besondere epidemische Lagen von nationaler oder landesweiter Tragweite besteht und dem Landtag gegebenenfalls entsprechende Vorschläge zur Bewertung vorzulegen.

Begründung:

Die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus vom 31. März 2020 führt neben der dringend gebotenen Verringerung der Infektionszahlen zu massiven Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Neben deutlichen Einschränkungen bei Wirtschaft, Handel und Gastronomie berühren die Verbote von Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften und Ansammlungen in der Öffentlichkeit auch viele demokratischen Mitwirkungs- und Entscheidungsprozesse. Dies betrifft beispielsweise die Wahl von Gremien, Personalvertretern oder auch aktuell laufende Volksinitiativen sowie die Erör-terung von Einwendungen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren.

Der vorliegende Entschließungsantrag dient dazu einen Überblick über die Auswirkungen in organisatorischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht zu gewinnen und damit Grundlagen für weitere Entscheidungen zu schaffen. Es ist klar, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende und vollständige Prüfung erwartet werden kann.