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Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Absatz 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für das Land Brandenburg nach § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG

Antrag „Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Absatz 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für das Land Brandenburg nach § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG“ herunterladen (PDF, 122 KB)

Begründung: Die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in den vergangenen Wochen sowohl in Deutschland allgemein als auch im speziellen im Land Brandenburg deutlich beschleunigt. Exponentiell sprunghafte und außerordentlich dynamische Anstiege der Infektionszahlen führten zu den höchsten Werten der 7-Tage-Inzidenz, die seit Pandemiebeginn gemessen wurden.