Freiwillige forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz bieten insbesondere Kleinst- und Kleinprivatwaldbesitzenden die Möglichkeit, bestehende Strukturnachteile zu überwinden. Dabei bleiben die Mitglieder von Forstbetriebsgemeinschaften Eigentümer ihrer Waldflächen, jedoch können durch den Zusammenschluss die Bewirtschaftung der Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke verbessert werden. Damit können forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zum notwendigen Waldumbau leisten.