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Humus erhalten und mehren - Vielfalt der Fruchtfolgen sichern - Pflanzen optimal ernähren - Rote Gebiete wissenschaftlich bewerten

Antrag „Humus erhalten und mehren - Vielfalt der Fruchtfolgen sichern - Pflanzen optimal ernähren - Rote Gebiete wissenschaftlich bewerten“ herunterladen (PDF, 238 KB)

Der Landtag stellt fest:
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2016 beim Europäischen Gerichtshof Klage wegen Nichterfüllung der EU-Nitratrichtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. 2018 wurde in einem Urteil dazu festgestellt, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat.

Zentrales Problem waren Einträge von Nitrat und auch Phosphor in Oberflächengewässer und in das Grundwasser, so die Richter. In Deutschland wurde im Mai 2017 eine novellierte Düngeverordnung verabschiedet, die im Ende März 2020 nach Anforderungen der Europäischen Kommission noch erweitert und verschärft wurde. Im Jahresverlauf 2020 hat die Bundesregierung die Verpflichtung, im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die detaillierten Kriterien zur Ausweisung belasteter Gebiete, sogenannte Rote Gebiete, bundeseinheitlich festzulegen, was durch die Länder dann bis zum 31. Dezember 2020 umgesetzt werden muss.
Ende April 2020 hat der zuständige Fachausschuss des Brandenburger Landtages ein Fachgespräch mit Wissenschaftlern und Praktikern zu den Auswirkungen des novellierten Düngerechtes durchgeführt. Dabei wurde sehr deutlich herausgestellt, dass Grundwasserbelastungen innerhalb Deutschlands ein ernstes Problem darstellen, sich regional erheblich unterscheiden und im Land Brandenburg nur sehr partiell übermäßige Belastungen festzustellen sind.

Die Gründe liegen in einer überwiegend ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im konventionellen und ökologischen Landbau sowie im insgesamt geringen Tierbestand in Brandenburg.
Die Experten stellten einheitlich heraus, dass die gegenwärtige Rechtslage zur Düngung nur unzureichend geeignet ist, die Erzeugung von hochwertigen Ackererzeugnissen im Land Brandenburg langfristig zu sichern, den Erhalt und den Aufbau von Humus zu befördern und geeignete Lösungen aufzuzeigen, die mittel- und langfristig zur Auflösung Roter Gebiete führen können.

Als zusätzliche Hemmnisfaktoren wurde zudem herausgestellt, dass die neu geschaffene Rechtslage die Heterogenität der Bodenbeschaffenheit zu wenig berücksichtigt, die Flexibilität von Düngergaben je nach Vegetationsverlauf zu stark einschränkt und das Spektrum der Fruchtarten einschränken wird, was einer Verarmung der Fruchtfolgen gleichkäme. Nicht zuletzt überfordere der Aufbau zusätzlicher Lagerkapazitäten die Betriebe.

Begründung:

Die Landwirtschaft und der Gartenbau sind tragende Säulen der ländlichen Wirtschaft und prägen gerade die metropolfernen Regionen. Die Zukunft einer leistungsfähigen und nachhaltigen Landbewirtschaftung, die im Einklang mit vielfältigen Umweltanforderungen ihren Beitrag zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Energie leistet, muss nach dem aktuell geltenden Düngerecht in Teilen hinterfragt werden. Zu der Erkenntnis hat das Fachgespräch des zuständigen Fachausschusses am 29. April 2020 maßgeblich beigetragen. Daher sind gezielte Strategien unter Beteiligung vorhandener wissenschaftlicher Potentiale zu entwickeln. Die sich aus dem novellierten Düngerecht ergebenden zusätzlichen Anforderungen an das Land können nur mit einer angemessen personellen Ausstattung im MLUK und in den nachgeordneten Behörden in der Fachbehörde (LELF) erfüllt werden.