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Antibiotika in der Nutztierhaltung

Kleine Anfrage „Antibiotika in der Nutztierhaltung“ herunterladen (PDF, 229 KB)

(Nr. 3507 – Ursula Nonnemacher) Kein anderes europäisches Land setzt so große Mengen an Antibiotika in der Nutztierhaltung ein wie Deutschland. In der Tiermast werden alleine doppelt so viel Antibiotika eingesetzt wie in der Humanmedizin.

Der massive Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung fördert die Herausbildung von resistenten Bakterienstämmen. Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die alljährlich in deutschen Krankenhäusern an Infektionen durch multiresistente Erreger sterben, wird auf bis zu 30.000 geschätzt.

Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes soll nun zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung beitragen. Das novellierte Arzneimittelgesetz ist am 01.04.2014 in Kraft getreten. Nun ist es Aufgabe der Bundesländer und Landkreise, die neuen Regelungen in den Paragraphen §§ 58 a-f AMG auch in der Praxis umzusetzen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie und in welchem Umfang hat die Landesregierung alle relevanten Akteure bereits über die neuen Regelungen der Paragraphen §§ 58 a-f AMG informiert?
2. Welche weiteren Informationen zur Organisation und Umsetzung des novellierten Arzneimittelgesetzes hat Sie bereits in welcher Form an wen herausgegeben?
3. In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis haben bereits Gespräche mit den Veterinärämtern zur Umsetzung des novellierten Arzneimittelgesetzes statt gefunden?
4. Wird die Landesregierung den Veterinärämtern, TierhalterInnen und TierärztInnen weitere Umsetzungshinweise/Handlungsleitlinien an die Hand geben, um eine einheitliche Praxis insbesondere bei der Ausübung des § 58d AMG (Erstellung von Maßnahmenplänen, Anordnung weiterer Maßnahmen) zu erreichen? Wenn ja, wann und in welcher Form ist hiermit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
5. Wie viele Personalstellen sind bisher in den Veterinärämtern vorhanden, um
die Antibiotikavergabe in der Nutztierhaltung zu kontrollieren (bitte Personalstellen nach Landkreisen für die letzten fünf Jahren angeben)?
6. In welchem Umfang wird ab dem 01.04.2014 zusätzliches Personal in den Veterinärämtern (bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen) eingesetzt, um auch den neuen Aufgaben, die sich aus der Novelle des Arzneimittelgesetzes ergeben, nachkommen zu können?
7. Ab wann wird die staatliche Datenbank zur Erfassung der Antibiotikavergaben für TierhalterInnen und –ärztInnen funktionsfähig sein? Wie ist der aktuelle Stand?
8. In welcher Form und in welchem Umfang wurde die Antibiotikavergabe in der Nutztierhaltung in Brandenburg bisher erfasst? Liegen den Veterinärämtern Statistiken für die jeweiligen Landkreise vor? Wenn ja, wo sind diese veröffentlicht (Statistiken bitte beifügen)? Wenn nein, warum nicht?
9. Wie oft wurden die Betriebe in den vergangenen fünf Jahren kontrolliert und in welchem Umfang wurden Verstöße bei der Antibiotikavergabe festgestellt (Bitte Nennung der Anzahl der Verstöße und Betriebe pro Landkreis)? Um welche Verstöße handelte es sich hierbei?
10. Hatten die Veterinärämter bisher einen uneingeschränkten Zugriff auf die Dokumentationen der Antibiotikavergaben durch die Tierhalter und -ärztInnen?
11. Sind die bisherigen Dokumentationen der Antibiotikavergaben der Tierhalter und –ärztInnen (u.a. die Arzneianwendungs- und Abgabebelege, Bestandsbücher) öffentlich einsehbar? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
12. Ist der Landesregierung bekannt, welcher Anteil der TierhalterInnen in Brandenburg bereits freiwillig das privatwirtschaftlich organisierte QS-System zur Antibiotikaerfassung genutzt hat? Welche Ergebnisse zum Umfang des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung sind der Landesregierung aus dem QS-System bekannt (nach Landkreisen)? Soll die bestehende Datenbank des QS-Systems mit der geplanten staatlichen Datenbank verknüpft werden?
13. Wen hat die Landesregierung bereits als zentrale/n AnsprechpartnerIn für organisatorische und rechtliche Fragestellungen zur Umsetzung des neuen Arzneimittelgesetzes benannt?
14. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das novellierte Arzneimittelgesetz ausreicht, um den Antibiotikaverbrauch in der Nutztierhaltung deutlich senken zu können?
15. Welche weiteren Maßnahmen sieht die Landesregierung für geeignet und notwendig an, um den Antibiotikaverbrauch in der Nutztierhaltung zu reduzieren und welche wird sie veranlassen?

Rede Ursula Nonnemachers in der 93. Sitzung des Landtags Brandenburg