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Artenschutzverträgliche Nutzung der Oderbrücke Neurüdnitz-Siekierki in NATURA 2000-Gebieten für einen nachhaltigen Grenzverkehr

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(Nr. 1682 – Benjamin Raschke) Europaweit entwickelt sich die Verbindung von Sport und Tourismus in NATURA 2000-Gebieten zu einem Zukunftsmodell für nachhaltige Wirtschaft: Das Bundesamt für Naturschutz stellt bspw. die Prag-Wien-Greenways und die Kooperation Rhin vivant heraus*, das an der Peene ansässige Netzwerk „Abenteuer Flusslandschaft“ wurde 2010 mit seinem Produkt „Auf dem Amazonas des Nordens“ mit dem Europäischen Tourismuspreis EDENAward ausgezeichnet. Brandenburg scheint bei dieser Entwicklung jedoch den Anschluss zu verlieren. Zwar nutzen viele Touristen gerade den Oder-Neiße-Radweg in die deutsch-polnische Grenzregion wegen des Naturerlebnisses, dennoch wurde er in den letzten Jahren aus den Top Ten der ADFC-Radreiseanalyse für den „Beliebtesten Deutscher Radfernweg“ verdrängt.

Um den Radtourismus im deutsch-polnischen Grenzgebiet zu fördern gibt es derzeit mehrere Unternehmungen: So soll die am Oder-Neiße-Radweg liegende und derzeit stillgelegte Eisenbahnbrücke über die Oder bei Neurüdnitz für den Tourismus erschlossen werden. Da die Brücke und die Verbindung zu ihr in Natura 2000-Gebieten liegen, gab es mehrere Anstrengungen, die touristische Nutzung artenschutzverträglich zu gestalten. Zu Ostern 2016 sollte über die Brücke ein Draisinenverkehr aufgenommen werden, der jedoch aufgrund von Schutzbestimmungen für eine Uhu-Niststätte untersagt wurde. Von polnischen Naturschützern werden Bedenken an der artenschutzverträglichen Nutzung der Brücke geäußert, da der Uhu auf der Roten Liste bedrohter Tierarten Polens steht und nur an zwei Orten im betroffenen Europäischen Vogelschutzgebiet Dolina Dolnej Odry (PLB320003) vorkommt, wovon ein Vorkommen das Gebiet bei der Oderbrücke ist. Deshalb fordern sie nach polnischem Recht (Dz. U. 2014, Pos. 1348) eine Horstschutzzone. Am 5. April 2016 fand die Amtsausschusssitzung des Amtes Barnim-Oderbruch im Beisein einer polnischen Delegation statt, in der die Absicht zur touristischen Nutzung der Brücke Neurüdnitz-Siekierki bekräftigt wurde. Laut dem Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch ist eine geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung im März angelaufen (vgl. Märkische Oderzeitung vom 7. April 2016).

Ich frage die Landesregierung:
I. Förderung artenschutzverträglicher Tourismus in NATURA 2000-Gebieten
1. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung ergriffen, um in Brandenburg den artenschutzverträglichen Tourismus in NATURA 2000-Gebieten und damit die Akzeptanz gegenüber den Zielen von NATURA 2000 zu fördern?
2. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um den (grenzüberschreitenden) Naturtourismus in den NATURA 2000-Gebieten an der Oder zu fördern? (Bitte aufschlüsseln nach Gebietsnummer und Gebietsname)
3. In welche Form unterstützt die Landesregierung naturtouristischen Maßnahmen an der Oder auf dem Wasser wie beispielsweise Paddeltouren mit Landschaftsführern und -innen?
4. Welche Maßnahmen sind bekannt, um den Oder-Neiße-Radweg wieder beliebter zu machen? Welche dieser Maßnahmen sind grenzüberschreitend?
5. Inwiefern werden kleinere Fluss-Tourismus-Unternehmen, die aufgrund ihrer Lage in den Hochwasserrisikogebieten Probleme haben, bei privaten Anbietern Kredite für naturverträgliche Projekte zu erhalten, unterstützt?
II. Artenschutzverträgliche Nutzung der Oderbrücke bei Neurüdnitz-Siekierki
6. Ist die für den diesjährigen Verkehr über die Oderbrücke vorgesehene Draisine als Eisenbahn im Sinne des § 2 Allgemeines Eisenbahngesetz zu qualifizieren? Falls ja, wird das betreibende Unternehmen als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für Personenverkehr gemäß § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) genehmigt und findet eine Aufsicht durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) statt?
7. Gibt es ein Konzept für die öffentliche Brückennutzung werktags und in der gesamten zweiten Hälfte des Jahres, wenn also die Bruten vieler Vogelarten abgeschlossen sind, aber Radfahren durchaus noch möglich ist? Falls ja, wie sieht dieses Konzept aus?
8. Findet die erwähnte Umweltverträglichkeitsprüfung grenzüberschreitend statt? Falls ja, wo sind entsprechende Unterlagen einzusehen, falls nein, weshalb nicht?
9. Welche Verkehrsinfrastruktur des Projekts ist Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung (Fußweg, Radweg, Eisenbahninfrastruktur für Draisine oder Kombination aus allem)? Sind bauliche Maßnahmen zur Betreibung von Bahnbetrieb oder Gaststättengewerbe als auch die Durchführung von Events Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung? Bis wann ist mit dem Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung zu rechnen?
10. Sind die Forderungen polnischer Naturschützer zur Errichtung einer Horstschutzzone für den Uhu der Landesregierung bekannt? Falls ja, wie werden diese bewertet?
11. Wie bewertet die Landesregierung Uhu-Brutversuche an Steilwänden oberhalb von Wasserflächen? Bewertet die Landesregierung den Bruterfolg der Uhus 2013 auf der Pfeilerruine in der Oder ebenso positiv wie der damalige Präsident des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (vgl. Märkische Oderzeitung vom 2. Juli 2013)? Falls die Bewertung negativ ausfällt, stützt sich diese auf den Fund von ertrunkenen Tieren?
12. Welche Berücksichtigung findet der Uhu im brandenburgischen Maßnahmenprogramm zur biologischen Vielfalt? Falls der Uhu berücksichtigt wird, welche Bedeutung haben dabei die Uhu-Vorkommen beiderseits Oder für die Sicherung oder Stärkung der lokalen Population?
13. Wie hat sich der Bestand des Uhus in Brandenburg in den letzten 10 Jahren entwickelt?

* vgl. BfN (2009): „Natura 2000 - Sport und Tourismus: ein Leitfaden zur Anwendung der Fau-na-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie“