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Naturschutz: Beachtung naturschutzrechtlicher Gesichtspunkte beim Einsatz von Bundes- und Landesfördermitteln für städtebauliche Maßnahmen

Kleine Anfrage „Beachtung naturschutzrechtlicher Gesichtspunkte beim Einsatz von Bundes- und Landesfördermitteln für städtebauliche Maßnahmen“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 172 KB)

Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen des Bund/Land Programms Stadtumbau soll der Abschnitt „Grüne Achse Marienberg-Nord“ in der Stadt Brandenburg an der Havel aufgewertet werden. Zuwendungszweck des Förderprogramms ist es u.a., die „natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern“. Im dritten Bauabschnitt geht es um den Bereich zwischen der „Brielower Brücke“ und „Eisenbahnbrücke am Rhinweg“. Dieser ist derzeit in einem natürlichen unbebauten Zustand. Durch den betroffenen Abschnitt führt ein Sandweg, der vorrangig zum Spazieren gehen genutzt wird. Als Ergebnis von Bürger*innenbeteiligungen sollte das Gebiet so beibehalten und durch zusätzliche Aufenthaltsangebote, wie einen Kinderspielplatz und einen Barfußpfad aufwertet werden. Die aktuellen Planungen sehen nun jedoch einen 3m breiten asphaltierten Weg im Rahmen der Maßnahme vor. Im Rahmen des naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens stellte sich heraus, dass in dem Gebiet die unter Naturschutz stehende Zauneidechse (rote Liste) beheimatet ist.