Kleine Anfrage „Feuerschutzsteuer“ herunterladen (PDF, 32 KB)
(Nr. 1462 – Ursula Nonnemacher) Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist vorrangig für die Sicherstellung der den öffentlichen Feuerwehren nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu verwenden (§ 44 Abs. 5 Brand- und Katastrophenschutzgesetz). In den meisten anderen Bundesländern darf die Feuerschutzsteuer ausschließlich für Zwecke des Brandschutzes ausgegeben werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wofür werden die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer verwendet? (Bitte um detaillierte Aufstellung inkl. Kapitel- und Titelangaben für die Haushaltsjahre 2009 und 2010.)