Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen Auflagen unterliegt der Flugbetrieb in den Nachtrandzeiten von 22:00 Uhr bis 23.00 Uhr und von 5.00 Uhr bis 06:00 Uhr?
2. Warum finden Flüge in den späten Abend- und frühen Morgenstunden statt, obwohl der Flughafen nur zu zwei Dritteln ausgelastet ist?
3. Wie werden diese Auflagen von der FBB GmbH umgesetzt?
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