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Kleine Anfrage: Förderung von Moorschutzmaßnahmen

Kleine Anfrage „Förderung von Moorschutzmaßnahmen“ herunterladen (PDF, 201 KB)

Als eines der vier moorreichsten Länder der Bundesrepublik hat Brandenburg eine besondere Bedeutung bei der Erhaltung und Renaturierung naturnaher Moore und bei der klimaneutralen Nutzung von Moorböden. Mit dem Beschluss des Moorschutzprogramms hat sich die Landesregierung auf das künftige strategische Vorgehen bei der Umsetzung des Moorschutzes im Land verständigt und erfüllt damit den Landtagsbeschluss vom 14. Mai 2020 (DS 7/1122-B). Als prioritäres Ziel soll der Ausstoß von Klimagasen reduziert werden, der bei der Entwässerung von Moorböden stattfindet.

Die Landesregierung hat zur Erreichung dieses Ziels zwei Förderprogramme aufgelegt, um Landwirte in diesem freiwilligen Transformationsprozess zu unterstützen. Mit der Förderrichtlinie AUKM „Moorbodenschutz“ im Rahmen der GAP gibt es eine flächenbezogene,aufsattelnde Förderung für eine klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung von Moorböden mit hoher Stauhaltung. Über die Richtlinie „Klima-/Moorschutz investiv“ aus dem Zukunftsinvestitionsfonds werden Investitionen für die klima-/moorschonende Nutzung von Flächen in der Moorgebietskulisse des Landes gefördert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Ziele werden mit der Förderung über die beiden Programme verfolgt und welche konkreten Maßnahmen werden über die beiden Richtlinien zum Moorbodenschutz gefördert?

2. Wie sind die wesentlichsten Förderbedingungen und wie wurden die Landwirtinnen und Landwirte über die Fördermöglichkeiten informiert?

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