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Kommunalpolitik: Freibeträge zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen für ehrenamtliche Abgeordnete in den Kommunalvertretungen

Kleine Anfrage „Freibeträge zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen für ehrenamtliche Abgeordnete in den Kommunalvertretungen“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 145 KB)

Aus der Vorbemerkungen der*des Fragesteller*in:

Um das Ehrenamt in kommunalen Volksvertretungen attraktiver zu gestalten, wurden vielerorts Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen erhöht. Auch in Vereinen haben materielle Anreize für ehrenamtliche Mitarbeit tendenziell zugenommen. Am 18.12.2020 wurde dem Jahressteuergesetz im Bundesrat zugestimmt und damit erstmals seit 2013 der sogenannte Übungsleiterfreibetrag von 2.400 auf 3.000 EUR sowie die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 EUR mit Wirkung ab 2021 erhöht. Dies ermöglicht der Brandenburger Landesregierung, die steuerfreien Beträge für Ehrenamtliche in Kommunalvertretungen anzuheben und damit ebenfalls erstmals seit 2013 wieder anzupassen.