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Kreisüberschreitende Fusion kommunaler Kliniken

Kleine Anfrage „Kreisüberschreitende Fusion kommunaler Kliniken“ herunterladen (PDF, 180 KB)

(Nr. 3241 – Ursula Nonnemacher) Die beiden Landkreise Havelland und Oberhavel planen die Fusion der sich jeweils zu 100% in Kreisbesitz befindlichen Havelland Kliniken GmbH und der Oberhavel Kliniken GmbH. Beide Klinikgesellschaften sichern die stationäre Versorgung in ihren Landkreisen zu 100% ab. Vorbehaltlich der Zustimmung der beiden Kreistage soll im 1. Quartal 2014 eine Vorbereitungsgesellschaft gegründet werden. Ausgehend von den Prüfergebnissen der Vorbereitungsgesellschaft soll – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kartellbehörde und der Zustimmung der Kreistage – bereits 2015 die Fusion angeschoben werden.

Parallel wird im Land Brandenburg vor dem Hintergrund erheblicher demografischer und finanzieller Herausforderungen intensiv über eine Verwaltungs- und Gebietsreform diskutiert. Der Abschlussbericht der Enquetekommission 5/2 vom 25.10.2013 empfiehlt neben einer weitreichenden Funktionalreform eine Kreisgebietsreform mit einem Zielkorridor von 7-10 Landkreisen. Entscheidungen über mögliche Umsetzungen des Reformvorhabens werden zu Beginn der 6. Wahlperiode erwartet.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche kommunalen Gesellschaften im Bereich der Gesundheitsversorgung gibt es in Brandenburg, an denen mehrere Landkreise/Kreisfreie Städte und ggf. weitere kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind? (bitte Anteile der Gesellschafter aufschlüsseln).
  2. Seit wann bestehen diese Gesellschaften?
  3. Sind über die angestrebte Fusion der Havelland Kliniken GmbH und der Oberhavel Kliniken GmbH weitere kreisüberschreitende Fusionen/Beteiligungen im Land Brandenburg geplant?
  4. Wird eine möglicherweise in der 6. Wahlperiode durchzuführende Kreisgebietsreform in Verbindung mit einer Funktionalreform durch die angestrebte Fusion der Havelland Kliniken GmbH und der Oberhavel Kliniken GmbH a) behindert b) befördert?
  5. Werden damit mögliche Kreiszuschnitte präjudiziert?
  6. Bedarf die angestrebte Fusion neben der Zustimmung der Kartellbehörde auch der Zustimmung der Kommunalaufsicht?