Kleine Anfrage „Beratungen in der Landesplanungskonferenz über die Umsetzung der Beschlüsse des Landtags zum erfolgreichen Volksbegehren zu einem landesplanerischen Nachtflugverbot am BER“ herunterladen (PDF, 161 KB)
(Nr. 3636 – Christoph Schulze) In einem Schreiben an die Vorsitzende des Sonderausschusses BER vom 7.5 teilt der Flughafenkoordinator der Staatskanzlei mit, dass die gemeinsame Landesplanungskonferenz die Umsetzung der Landtagsbeschlüsse (Drucksache Nr. 5/6894-B und 5/6916-B) zum erfolgreichen Volksbegehren beraten hat, jedoch zu dem Ergebnis gekommen ist, „dass die begehrte Verankerung eines weitergehenden landesplanerischen Nachtflugverbotes in § 19 Abs. 11 LEP unter Berücksichtigung des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses mangels Raumbezug unzulässig ist.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat das Land Brandenburg vertreten durch die Landesregierung zu diesen Beratungen einen Antrag in die Landesplanungskonferenz eingebracht?
2. Falls ja: Wie lautete der Wortlaut des Antrages?
3. Fall ja Frage 1: Wurde über den Antrag formal abgestimmt?
4. Falls ja: Wie war das Abstimmungsergebnis?
5. Falls nein Frage 1: Warum ist ein derartiger Antrag nicht eingebracht worden?