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Motorbootverkehr auf dem Moderfitzsee (Fürstenberg/Havel)

Kleine Anfrage „Motorbootverkehr auf dem Moderfitzsee (Fürstenberg/Havel)“ herunterladen (PDF, 207 KB)

(Nr. 1177 – Benjamin Raschke) Der Moderfitzsee befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Fürstenberger Wald- und Seengebiet und ist Teil des Naturparks Uckermärkische Seen. Nach Informationen von Einwohnern aus Himmelpfort fahren auf dem See trotz Verbotsschildes (siehe Abb. in der pdf-Datei) regelmäßig Motorboote. Das Land Brandenburg ist Eigentümerin des Moderfitzsees, die Forstverwaltung soll vor einigen Jahren zum Schutz der Schilfgürtel und der Fischvorkommen den Abriss sämtlicher privater Bootsstege veranlasst haben. Hieraufhin wurden einige Bootsstege entfernt, andere existieren jedoch nach wie vor und werden von zahlreichen Motorbooten genutzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass in der Vergangenheit der Abriss sämtlicher privater Steganlagen am Moderfitzsee durch die Forstverwaltung des Landes veranlasst wurde? Wann sind die Abrissverfügungen erteilt worden und an wie viele und welche StegeigentümerInnen richteten sich diese? Welche Fristen und Auflagen zur Beseitigung der Anlagen wurden den StegeigentümerInnen gesetzt?
2. Wie viele Bootsstege waren zu diesem Zeitpunkt im Moderfitzsee vorhanden und wie viele Bootsstege befinden sich heute noch im Moderfitzsee? Wer sind die EigentümerInnen der noch vorhandenen Bootsstege?
3. Aus welchen Gründen wurden bisher noch nicht alle privaten Bootsstege beseitigt?
4. Wann wurde die Umsetzung der Stegabrisse mit welchem Ergebnis von der Forstverwaltung des Landes kontrolliert? Wann fand die letzte Kontrolle statt? Welche Konsequenzen haben sich hieraus ergeben?
5. Strebt das Land als Eigentümerin des Gewässers an, sämtliche verbliebene private Steganlagen beseitigen zu lassen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
6. Haben die EigentümerInnen der noch vorhandenen Bootsstege eine Ausnahmegenehmigung zur weiteren Nutzung der Stege erhalten? Wenn ja, aus welchen Gründen? Welche Auflagen enthalten diese Genehmigungen? Wurde die untere Naturschutzbehörde jeweils beteiligt?
7. Wie begründet die Landesregierung die Ungleichbehandlung zwischen denjenigen Bootsstegbesitzern, die der Aufforderung der Forstverwaltung bzgl. der Beseitigung von Stegen zeitnah nachgekommen sind und denjenigen, deren Bootsstege sich nach wie vor mitten in einem ausgeprägten Schilfgürtel befinden?
8. Wir beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der noch vorhandenen Bootsstege und Motorboote auf den vorhandenen Schilfgürtel? Ist die weitere Nutzung der Stege und das regelmäßige Beseitigen von Schilf vereinbar mit § 18 BbgNatSchAG i.V.m. §30 Abs. 2 Punkt 1 BNatSchG sowie der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Fürstenberger Wald- und Seengebiet“? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich hieraus?
9. Wie beurteilt die Landesregierung die Beibehaltung der Stege im Schilfgürtel des Moderfitzsees in Bezug auf vorkommende Brutvögel wie dem Drosselrohrsänger?
10. Wie wird mit Motorbooten an Steganlagen umgegangen, die sich auf einem Gewässer befinden, auf welchem die Nutzung von Motorbooten ausdrücklich verboten ist? Wie wird im Fall Moderfitzsee verfahren?
11. Haben die entsprechenden Bootseigentümer, die ihre Motorboote an Stegen im Moderfitzsee liegen haben, bereits eine Aufforderung erhalten, ihre Boote an geeignete Gewässer zu verlegen? Wenn ja, wann und mit welchen Fristen? Wenn nein, warum nicht?
12. Wie beurteilt die Landesregierung die Beibehaltung der Motorboote an Stegen im Moderfitzsee vor dem Hintergrund, dass im benachbarten Haussee noch freie Liegekapazitäten für Boote vorhanden sind?
13. Wer ist für die Kontrolle zur Einhaltung von Verkehrsregeln auf dem Moderfitzsee verantwortlich? Wie oft und wann fanden zuletzt Kontrollen statt? Was waren die Ergebnisse bzgl. der Einhaltung des Verbotes für Motorboote? Welche Konsequenzen haben sich hieraus ergeben?