Kleine Anfrage „Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 1492 vom 25.02.2016 zum Motorbootverkehr auf dem Moderfitzsee“ herunterladen (PDF, 219 KB)
(Nr. 1982 – Benjamin Raschke) Zur Genehmigung von privaten Bootsstegen am Moderfitzsee in Fürstenberg durch den Landkreis Oberhavel und der damit einhergehenden Zerstörung des unter Schutz stehenden Schilf und Röhricht Gürtels antwortete die Landesregierung sinngemäß, sie sei nicht zuständig und über solche Probleme nicht informiert.
Dazu habe ich folgende Nachfragen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung von Fürstenberg hat sich am 31. August 2015 mit der Bitte, möglicherweise fehlerhaft ausgesprochene Genehmigungen für Bootsstege zurückzunehmen, an das Umweltministerium gewandt. Hat die Stadtverordnetenversammlung inzwischen darauf eine Antwort bekommen? Wenn ja, wann; wenn nein, warum nicht?
2. Wurde die Untere Naturschutzbehörde vom Umweltministerium über den Brief der SVV und über die dort genannten Probleme („Boote und die Badende zerstören großflächig den Schilfgürtel“) informiert? Wenn ja, wann; wenn nein, warum nicht?
3. Wie hoch ist der jährliche finanzielle Verlust durch die nicht vollständig ausgelastete Steganlage der Forstverwaltung, welche Einnahmen entgehen dem Land pro Jahr in etwa?
4. Wie bewertet die Landesregierung, dass an den privaten Steganlagen Motorboote liegen, obwohl der See nicht mit Motorbooten befahren werden darf?
5. Wie bewertet die Landesregierung, dass für die privaten Steganlagen dauerhaft Schilf gerodet werden muss, um die Zufahrten frei zu halten?
6. Der Landkreis hat die Ausnahmegenehmigungen für die 6 privaten Stege mit dem Argument, sie dienten dem Gemeinwohl, begründet. Wie bewertet die Landesregierung das vor dem Hintergrund der nicht ausgelasteten öffentlichen Steganlagen?
>> Zur Kleine Anfrage Motorbootverkehr auf dem Moderfitzsee (Fürstenberg/Havel)