Kleine Anfrage „Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Vergabepraxis für Fischereirechte in Brandenburg““ herunterladen (PDF, 242 KB)
(Nr. 1535 – Benjamin Raschke) Die Antworten der Landesregierung auf die oben genannte Anfrage (Drucksache 6/3220) lassen die Schlussfolgerung zu, dass eine unzureichende Datenlage der zu bewirtschaftenden landeseigenen Gewässer vorliegt (Frage 14). Des Weiteren ist aus den Antworten nicht zu erkennen, dass ausreichende Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Management der Gewässer vorliegen und ein nachhaltiges Management in der Praxis in Brandenburg umgesetzt wird (Frage 5 und 12). Um diese Schlussfolgerungen zu verifizieren bzw. zu falsifizieren und gemäß des Beschlusses (5/3929) die Konzepte und Umsetzung zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Fischzucht als bedeutenden Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum Brandenburgs umfassend zu verstehen, frage ich die Landesregierung:
1. Zu Frage 1: Anhand welcher Parameter & Indikatoren bewertet die Landesregierung, ob die genannten Maßnahmen (stabile Pachtbedingungen, finanzielle Förderung, Fischereiabgabe und Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden) die Fischerei gemäß Beschluss 5/3929 (pdf-Datei) gestärkt haben? Wie haben sich diese Parameter & Indikatoren seit Beschlussfassung entwickelt (bitte jährliche Aufschlüsselung)? Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Parameter/Indikatoren und somit die Wirksamkeit der realisierten Maßnahmen?
2. Zu Frage 2: Wer ist mit der Kontrolle der beschränkenden Regelungen im Fischereirecht beauftragt? Wie viele Personen üben diese Kontrolle in Brandenburg aus? Wie häufig wurden diese Kontrollen im Jahr 2015 durchgeführt? Wie oft wurden Mängel in der Beachtung der beschränkenden Regelungen des Fischereirechtes im Jahr 2015 festgestellt?
3. Zu Frage 2: Zu welchen Ergebnissen kam das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow bei der Einschätzung des fischereilichen Ertragspotenzials in landeseigenen Gewässern? Wie oft wurden die Stichproben zur Evaluierung der guten fachlichen Praxis in den Jahren 2010-2015 (bitte jährlich auflisten) durchgeführt? Zu welchen Ergebnissen kamen die stichprobenhaften Überprüfungen, bitte gegliedert nach Bewirtschaftungsart angeben?
4. Zu Frage 3: Wie ist die Pachtempfehlungskommission nach Sitzen strukturiert? Mit welchem Verfahren wird in der Pachtempfehlungskommission ausgeschlossen, dass stimmberechtigte Organisationsvertreter kein eigenes Pachtinteresse an zu entscheidenden Pachten haben? Wie oft wurde das Verfahren von 2010 bis 2015 angewandt?
5. Zu Frage 4: Wie schätzt die Landesregierung das Instrument der Aufstellung und des Monitorings von Hegeplänen hinsichtlich seiner Wirksamkeit zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Fischereigewässern in Brandenburg ein? Sind die regelmäßige Erstellung von Hegeplänen und der Nachweis über der Einhaltung eine Bedingung bei der Pachtvergabe?
6. Zu Frage 5: Wer ist von der Landesregierung mit der Schulung und Kontrolle von Pächtern zur Einhaltung von Naturschutzbelangen beauftragt? Wie viele Mitarbeiter sind mit der Einhaltung der Naturschutzbelange bei verpachteten, landeseigenen Gewässern beauftragt? Wie oft fanden Kontrollen zur Einhaltung der Naturschutzbelange von 2010-2015 (bitte jährlich auflisten) statt? Wie oft kam es in den Jahren 2010-2015 (bitte jährlich auflisten) zu Verstößen gegen Naturschutzbelange?
7. Zu Frage 7: Erfolgt eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von Fischereirechten? Wenn nicht, wie stellt die Landesregierung sicher, dass im Sinne der Gleichbehandlung die Interessierten von den zur Vergabe stehenden Fischereirechten erfährt?
8. Zu Frage 8: Welche Daten (bitte auflisten) werden statistisch vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung hinsichtlich verpachteter Gewässerflächen erhoben? Wie begründet die Landesregierung, dass die anteiligen Koppelfischerei- bzw. Naturschutzflächen statistisch nicht erfasst werden? Welche Gründe sprechen für und gegen eine statistische Erfassung dieser Daten?
9. Zu Frage 9: Welche Daten (bitte auflisten) werden statistisch von den Unteren Fischereibehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte hinsichtlich der verpachteten Gewässer, welche nicht im Eigentum des Landes Brandenburgs sind, erfasst?
10. Zu Frage 11: Auf welcher Grundlage schlussfolgert die Landesregierung, dass der angefragte Sachverhalt aus Frage 11 „eine seltene Ausnahme darstellt“, da eine entsprechende Statistik von der Landesverwaltung nicht geführt wird?
11. Zu Frage 8, 9, 11, 14, 16 und 17: Aus den Antworten der Landeregierung zu den Fragen 8, 9, 11, 14, 16 und 17 geht hervor, dass keine statistischen Daten zu folgenden Kriterien / Charakteristika der Fischerei und Fischzucht in Brandenburg erfolgt:
I. Koppelfischereiflächen und Naturschutzflächen (Frage 8)
II. Jährliche Erfassung von Anzahl, Größe und Verteilung der Gewässerflächen, welche im Eigentum des Landes Brandenburgs sind und von Erwerbsfischern, Landesanglerverband oder anderen gemeinnützigen Vereinigungen zur Förderung der Ausübung des Angelns (Frage 8)
III. Anzahl, Größe und Verteilung der Gewässerflächen, welche nicht im Eigentum des Landes Brandenburgs sind und von Erwerbsfischern, Landesanglerverband oder anderen gemeinnützigen Vereinigungen zur Förderung der Ausübung des Angelns (Frage 9)
IV. Jährliche Erfassung der verpachteten Gewässerflächen an den Landesanglerverband Brandenburg e.V. (Frage 11)
V. Anzahl und Gesamtfläche der Gewässer, welche sich derzeit (z.B. Jahr 2015) im Eigentum des Landes Brandenburg (Frage 14) befinden
VI. Anzahl der Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb im Land Brandenburg (Frage 16)
VII. Anzahl der Arbeitsplätze in der Erwerbsfischerei (Frage 17)
Wie schätzt die Landesregierung die vorliegende statistische Datenlage als Grundlage zu Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Fischzucht als bedeutenden Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum Brandenburgs ein? Wie schätzt die Landesregierung die fehlende Datenlage zu den Gewässern, welche nicht im Eigentum des Landes sind, hinsichtlich der Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Fischzucht in Brandenburg ein?