Kleine Anfrage „Nachfragen zur Antwort der Landesregierung in Drucksache 5/7186 – Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 220 KB)
(Nr. 3266 – Michael Jungclaus) Die Antworten der Landesregierung (Drucksache 5/7186) zur Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg führen zu weiteren Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
- In der Antwort auf Frage 2 legt die Landesregierung dar, dass derzeit Lärmkartierungen getrennt für jede Lärmart erfolgen. Die Festlegung von Maßnahmen in Lärmaktionsplänen gemäß § 47d Abs. 1 BImSchG soll jedoch unter Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen erfolgen. Hierbei könne eine summarische Betrachtung verschiedener Umgebungslärmquellen im Rahmen der Lärmaktionsplanung zusätzliche Informationen zur Identifizierung von Belastungsschwerpunkten liefern. Nachfragen: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das derzeitige Vorgehen die tatsächlichen Lärmbelastungen der Bevölkerung in ausreichendem Maße berücksichtigt? Gibt es für eine summarische Betrachtung im Rahmen der Maßnahmenerarbeitung einheitliche Vorgaben, etwa durch Handlungsempfehlungen von Seiten des Landes? In welcher Form kontrolliert das Land, ob die Kommunen der Forderung des § 47d Abs. 1 BimSchG auch nachkommen?
- In der Antwort auf Frage 3 zeigt die Landesregierung auf, dass für den Zeitraum 2008 bis 2012 40 Kommunen nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind, über Aktivitäten zur Lärmaktionsplanung zu berichten. Nachfragen: Welche Kommunen sind der Pflicht bisher nicht nachgekommen (Bitte um tabellarische Auflistung der jeweiligen Kommunen)? Welche Aktivitäten hat die Landesregierung unternommen, um die betroffenen Kommunen zur Erstellung von Lärmaktionsplänen zu bewegen? Welche Pflichten hat die Landesregierung, auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Bundes bzw. der EU hinzuwirken? Welche Möglichkeiten haben das Land bzw. der Bund, die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen bei den Gemeinden einzufordern?
- In der Antwort auf Frage 10 wird angegeben, das für die Jahre ab 2014 noch keine Angaben möglich seien, in wie weit Fördermittel insbesondere aus dem EFRE zur Verbesserung der Umweltsituation, so auch für Lärmschutzmaßnahmen, zur Verfügung gestellt werden können. Nachfrage: Wie ist diesbezüglich der aktuelle Sachstand?
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>> Zum Fachgespräch „Lärmaktionsplanung: Wirksames Instrument oder zahnloser Tiger?“