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Kleine Anfrage: Nachteilsausgleich im juristischen Staatsexamen

Kleine Anfrage „Nachteilsausgleich im juristischen Staatsexamen“ herunterladen (PDF, 123 KB)

Wir fragen die Landesregierung:


1. Wie viele beim GJPA beantragte Nachteilsausgleiche für Staatsexamensprüfungen wurden in den letzten 5 Jahren abgelehnt und/oder nur teilweise gewährt? Mit welchen konkreten Begründungen? Auf welcher rechtlichen Grundlage wird in diesen Fällen entschieden?

2. Werden Anträge von Studierenden mit chronischen somatischen und psychischen Erkrankungen nach wie vor mit Verweis auf ein „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“ (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1985) abgelehnt? Und wenn ja, werden die völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Entwicklungen, die seit 1985 die Rechte von Menschen mit Behinderungen kontinuierlich gestärkt haben, hierbei mit einbezogen und beachtet?

3. Finden die aktuell geltenden Rechte behinderter Studierender vollumfänglich Berücksichtigung in den der juristischen Ausbildung und Staatsexamensprüfungen zugrundeliegenden gesetzlichen Grundlagen im Land Brandenburg (u.a. Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz, Brandenburgische Juristenausbildungsverordnung)?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den derzeitigen Ablauf dahingehend zu verbessern, dass Studierende zu einem früheren Zeitpunkt den Antrag auf Nachteilsausgleich im Staatsexamen stellen sowie einen Bescheid erhalten können und somit bereits während ihres Studiums Gewissheit über einen möglichen Nachteilsausgleich erhalten, sodass die zusätzliche Belastung während der Prüfungsvorbereitungsphase vermieden wird?