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Kleine Anfrage: Ortsumfahrung B 169 Plessa

Kleine Anfrage „Ortsumfahrung B 169 Plessa“ herunterladen (PDF, 120 KB)

Die Ortsumfahrung Plessa-Kahla-Elsterwerda ist seit Jahren Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans. Im Linienbestimmungsverfahren zur Ortsumfahrung Plessa hat die vom Bundesverkehrsministerium beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) die Nordumfahrung Plessa als Vorzugsvariante festgelegt. Dieser Beschluss steht im Widerspruch zum Ergebnis des Raumordnungsverfahrens aus dem Jahr 2011, das eine Südumfahrung favorisiert hatte. Die Nordroute führt über Altbergbaugebiet, durch naturschutzfachlich wertvolle Bereiche und durch Gärten von Anwohnern in der Orts-

lage „Waldeslust“. Seit Bekanntwerden der veränderten Pläne zur Linienführung gibt es massiven Protest von Seiten des Amtes Plessa und der Anwohner.

Inzwischen hat die DEGES die Entwurfsplanung beauftragt. Erste Vermessungen und Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes und Planungen von Bauwerken werden durchgeführt. Durch die Aufnahme der Ortsumgehung B 169 Plessa in das Strukturstärkungsgesetz (StStG) wird die Finanzierung in Höhe von voraussichtlich 38,8 Millionen Euro über die Strukturstärkungsmittel und nicht aus dem regulären Haushalt des Bundesverkehrsministeriums erfolgen.