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Personalbemessung und Qualitätssicherung in der stationären Pflege

Kleine Anfrage „Personalbemessung und Qualitätssicherung in der stationären Pflege“ herunterladen (PDF, 51 KB)

und die Antwort der Landesregierung als pdf

(Nr. 1713 – Ursula Nonnemacher) Im Bundesvergleich der Länder ist die Personalbemessung in der stationären Pflege mittels Pflegeschlüssel sehr unterschiedlich festgelegt und damit finanziert. Im Ländervergleich bildet Brandenburg im Bereich Personalausstattung das Schlusslicht, was pflegepolitisch für Brandenburg unbefriedigend ist. Mobilitätsfähige Arbeitskräfte wandern in andere Bundesländer ab, was den Mangel an Pflegekräften in Brandenburg erhöhen wird.

Da ein Zusammenhang zwischen Personalbestand und Pflegequalität besteht, muss in Brandenburg die Personalbemessung in der stationären Pflege unbedingt angemessen gesteigert werden, damit eine sachgerechte und auftragsgemäße Finanzierung der Pflege möglicht wird. Aufgrund einer fehlenden Anpassung der Personalbemessung werden Arbeitsplätze in der stationären Pflege schlechter bezahlt oder die Arbeitsverdichtung pro Arbeitsplatz wird erhöht, indem zum Beispiel die Kosten der Qualitätssicherung in der stationären Pflege unberücksichtigt blieben.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Inwieweit ist sichergestellt, dass die Träger der Sozialhilfe in den Pflegesatzverhandlungen für stationäre Pflegeeinrichtungen für eine sachgerechte und auftragsgemäße Finanzierung der Pflege sorgen?
2. Inwieweit werden insbesondere für die gestiegenen Anforderungen aus dem Qualitätsmanagement Personalkosten berücksichtigt?
3. Inwieweit werden Anteile des Qualitätsmanagements in den Pflegesatzverhandlungen extra ausgewiesen und entsprechend steigender Ansprüche angepasst?