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Privatisierung von Gewässern / Seegrundstücken durch das Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Privatisierung von Gewässern / Seegrundstücken durch das Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 98 KB)

(Nr. 995 - Isabell Hiekel, Clemens Rostock) Der Landtag hatte am 17. Dezember 2009 beschlossen, die Landesregierung möge die „Privatisierung von Brandenburger Seen stoppen und öffentliche Zugänglichkeit sichern“ und forderte in diesem Beschluss den Bund dazu auf, sich einzusetzen für ein „Ende der bisherigen Praxis der Seenprivatisierung und die Schaffung genereller Voraussetzungen für eine kostenlose Übertragung von Gewässern an die ostdeutschen Bundesländer und Kommunen.“ (Drucksache 5/131).

Die Interessengemeinschaft „Bootssteg Wasserwirtschaft“ Bernus Ufer, 16816 Neuruppin machte darauf aufmerksam, dass das Land selbst durch den Landesbetrieb Forst derzeit am Ruppiner See Grundstücke verkauft, deren Flurstücke so geschnitten sind, dass sie Teile des Ruppiner Sees beinhalten. Die Interessengemeinschaft „Bootssteg Wasserwirtschaft“ befürchtet, dass sie durch die Privatisierung der Seegrundstücke große Teile ihrer Gemeinschaftssteganlage nicht mehr nutzen können und diese dann nicht mehr öffentlich zugänglich ist. Die Steganlage befindet sich auf den Flurstücken 20 und 27 am Bernusufer, in der Gemarkung 18 in Neuruppin. Dazu kommen noch die Flurstücke 459, 461, 21 und 26, die ebenfalls zur Uferzone gehören und zum Verkauf vorgesehen sind. Über diesen Bereich ist auch erst der Zugang zur Steganlage und zum See möglich. Der Bereich mit der Gemeinschaftssteganlage wird auch von Anwohner*innen der Lindenallee, Urlaubern und Teilen der Bevölkerung aus dem übrigen Stadtgebiet zum Baden und Angeln genutzt.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie ist aktuell die Praxis der Seenprivatisierung, z. B. durch den Verkauf von Teilstük-ken von Gewässern und Gewässerrandstreifen, durch das Land Brandenburg?
  2. Hält die Landesregierung den (geplanten) Verkauf von Flurstücken am Bernusufer des Ruppiner Sees in Neuruppin durch den Landesbetrieb Forst für vereinbar mit dem Be-schluss des Landtages vom 17. Dezember 2009, dem Beschluss des Landtages vom 22. Januar 2020 (DS 7/471-B) und dem Gewässerentwicklungskonzept "Rhin 1 und 2"? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, was gedenkt sie zu tun, um den Ver-kauf zu verhindern?