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Qualifizierung von Aufsichtsräten bei Beteiligungsunternehmen des Landes Brandenburg

Kleine Anfrage „Qualifizierung von Aufsichtsräten bei Beteiligungsunternehmen des Landes Brandenburg“ herunterladen (PDF, 213 KB)

(Nr. 2373 — Axel Vogel) Einleitung: Im Zuge der Diskussion über die Arbeit des Aufsichtsrates der FBB stellt sich die Frage, wie grundsätzlich die Besetzung der Aufsichtsräte in den Beteiligungsunternehmen des Landes vorgenommen wird und wie das Land sicherstellt, dass die für ein solches Amt erforderlichen fachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Nach welchen Kriterien wählt die Landesregierung die VertreterInnen Brandenburgs in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen aus?
  2. Welche Rolle spielt die Qualifikation der auszuwählenden Personen und wie wurde diese bei den derzeitig amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern überprüft?
  3. Sind in den Aufsichtsräten der Landesunternehmen VertreterInnen, die über besondere Branchenkenntnisse aufgrund einer ausgeübten Leitungstätigkeit als GeschäftsführerIn, Vorstand oder früherer Mitgliedschaft in einem anderen Aufsichtsrat verfügen?
  4. Wie werden die ausgewählten Mitglieder in den Aufsichtsräten auf ihre Aufgaben vorbereitet und begleitet? Wird seitens der Landesregierung geprüft, ob die benannten VertreterInnen das Unterstützungsangebot wahrgenommen haben?
  5. Unterstützt die Landesregierung die Aufgabenerfüllung der VertreterInnen in den Aufsichtsräten durch Schulungen sowohl bei Übernahme des Amtes als auch fortlaufend?
  6. Welche Schulungsangebote stehen den Aufsichtsrats-VertreterInnen Brandenburgs seitens der Landesregierung zur Verfügung (Bitte nach internen und externen Schulungsangeboten trennen)?
  7. Decken diese Schulungen die Anforderungen an Aufsichtsräte nach branchenspezifischen Fachkenntnissen, nach Qualifizierung für Kontrolle des Risikomanagements, nach der Fähigkeit, die Entwicklung, wenn sich das Unternehmen in eine Schieflage entwickelt, zu erkennen, aber auch Kenntnisse der Bilanzierung und Rechnungslegung in ausreichendem Maße ab?
  8. Wie viele und welche Schulungen wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 angeboten und welche Vertreter haben daran teilgenommen?
  9. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, ob die Vertreter des Landes in den Aufsichtsräten über die angebotenen internen Schulungen hinaus externe Qualifizierungsangebote wahrnehmen?
  10. Gibt es Vertreter Brandenburgs, die eine Zertifizierung als Aufsichtsrat z.B. durch den TÜV Rheinland absolvieren bzw. in Kürze anstreben ?
  11. In der Fachpresse wird einvernehmlich dargelegt, dass die Anforderungen an Aufsichtsräte gestiegen sind - wie hat die Landesregierung bislang darauf reagiert und welche Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen beabsichtigt sie?
  12. Wie wird die Expertise der in Einzelfällen zu Rate gezogenen Experten, die die Aufsichtsratsmitglieder bei ihrer Kontrollpflicht unterstützen sollen, geprüft?