Kleine Anfrage „Sanierung der Anlagenfläche der insolventen GEAB in Bernau“ herunterladen (PDF, 231 KB)
(Nr. 2320 – Axel Vogel und Benjamin Raschke) Die Sanierung der ehemaligen Anlagenfläche der Gesellschaft für Abfallverwertung und Bodensanierung (GEAB) war bereits in Jahr 2015 das Thema von drei Kleinen Anfragen. Nach dem Großbrand im Jahr 2005 lagern hier seit 11 Jahren Kunststoffreste und andere Abfälle, ohne das eine Entscheidung über die Sanierung des Geländes gefallen ist. Da die GEAB insolvent ist und die verantwortlichen Personen teilweise zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, werden die Verursacher die Sanierung nicht mehr leisten. Die Landesregierung gibt in der Kleinen Anfrage 742 (pdf-Datei) an, dass sich in dem Gemisch der Abfälle auch gefährliche Stoffe befinden. Ein Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2012 spricht von Sickerwasser auf dem Gelände, dass stark mit Schwermetallen und phenolischen Komponenten belastet ist. Es wird davor gewarnt, dass kontaminiertes Sickerwasser in Oberflächengewässer gelangen kann. Der Kreistag Barnim hat 2015 eine Resolution beschlossen, in der er das Land Brandenburg auf-fordert, ein Umweltmonitoring zu erstellen, das Austreten von Sickerwässern zu verhindern und einen Sanierungsplan zu erarbeiten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung auf die Resolution des Barnimer Kreistages reagiert? Falls Nein, warum nicht und wann soll dies erfolgen?
2. Wurde mittlerweile ein Umweltmonitoring zur Überwachung von eventuellen Schadstoffimmissionen etabliert?
3. Wurden kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung des Austritts von Sickerwässern auf angrenzende Flächen oder in Vorfluter durchgeführt?
4. Wurde eine Sanierungsplanung in Auftrag geben und daraus abzuleitende Handlungserfordernisse umgesetzt?
5. Eine Sanierung unter Einsatz öffentlicher Mittel kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die öffentliche Hand Eigentümer des Geländes ist. Mit welcher Rechtskonstruktion soll nach den Vorstellungen des Landes die Inbesitznahme des Geländes durch die Stadt Bernau, den Landkreis Barnim oder das Land Brandenburg erfolgen?
6. In der Antwort auf Frage 14) der Kleinen Anfrage 742 gibt die Landesregierung an, dass die "Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) der Abfälle ca 38. Mio €“ kosten wird. Fallen nach Einschätzung der Landesregierung bei einer vollständigen Sanierung noch weitere Kosten z.B. für Bodenbehandlung an?
7. Soll eine Übernahme des Geländes noch vor der geplanten Kreisgebietsreform erfolgen?
8. Welche Folgen hätte die Funktionalreform im Zuge der geplanten Kreisgebietsreform für die Zuständigkeit für das Gelände?